4 Mehrfamilienhäuser an Dorfeingang

Am Westeingang zu Heiden, zwischen Gruberstrasse und Hasenbühlstrasse will die Raiffeisen Pensionskassen Genossenschaft die Überbauung «Waldpark Süd» realisieren. Der Gestaltungsplan kommt ab nächster Woche zur öffentlichen Auflage.

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Es soll eine qualitativ hochstehende Gesamtüberbauung realisiert werden, die sowohl eher gehobenen wie auch preisgünstigen Wohnraum bietet. Mit dem Gestaltungsplan wird eine geeignete Erschliessung des Plangebietes und die Sicherstellung einer hochwertigen Überbauung bezweckt, die der empfindlichen Lage am Dorfeingang gerecht wird. Geplant sind vier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 37 Mietwohnungen ab einer Grösse von 2,5 bis hin zu 5,5 Zimmern. Drei T-förmige Gebäude sind zum Bodensee ausgerichtet. Das vierte verfügt nicht über Seesicht. Es bildet das eigentliche Tor zu Heiden und unterscheidet sich in Form und Gestaltung wesentlich von den übrigen Gebäuden. Es ist rechteckig und erhält zur Gruberstrasse hin einen laubengangähnlichen Vorbau. Seine Fassade wird in Holz ausgeführt. Es verfügt über 2,5-Zimmer-Wohnungen im Erdgeschoss und darüberliegenden Maisonettewohnungen im 1. und 2. Obergeschoss.
Die drei T-förmigen Gebäude erhalten eine verputzte Fassade und treten gegen Norden viergeschossig, gegen Süden dreigeschossig in Erscheinung. Das jeweils unterste Geschoss gilt nicht als Vollgeschoss. Hingegen gelten die obersten Geschosse baurechtlich als Vollgeschosse und gleichen in der Erscheinung einem Attikageschoss. Zu den drei T-förmigen Häusern gehört eine Tiefgarage, deren Ein- und Ausfahrt auf die Gruberstrasse mündet. Vorgesehen ist ebenfalls die Erstellung eines Trottoirs entlang der Hasenbühlstrasse um die Sicherheit der Fussgänger zu erhöhen.
Die Bebauungsabsichten gehen über die Möglichkeiten der Regelbauweise für die Wohn- und Gewerbezone WG2 hinaus, insbesondere bezüglich der Ausnützung und der Geschossigkeit. Unter der Voraussetzung einer wesentlichen Qualitätssteigerung kann jedoch nach Art. 41 des kantonalen Baugesetzes bei der Erstellung eines Gestaltungsplanes bis zu einem gewissen Masse von den Regelbauvorschriften abgewichen werden.

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