In Zusammenarbeit mit Fachleuten konnte das Vorprojekt zum Bauprojekt weiterentwickelt und die entsprechende Baubewilligung eingeholt werden. Zusätzlich konnten mit verschiedenen Mietinteressenten Gespräche und Besichtigungen durchgeführt und entsprechende Mietverträge unterzeichnet werden.
An der Hülle des Objektes sind keine baulichen Massnahmen vorgesehen. Die baulichen Massnahmen beschränken sich auf die inneren Strukturen. Der geplante Ausbau der Mietflächen gestaltet sich je nach Raumsituation anders. Im Mietergrundausbau sind die Erneuerung der Oberflächen, eine Grundbeleuchtung eine Basiselektroinstallation und je nach Raum ein Lavabo möglich. Alle weiteren baulichen Elemente wie Spezialeinbauten, mieterspezifische Raumanpassungen resp. technische Installationen sind Mieterausbauten und die Investitionen werden durch die Mietenden grundsätzlich direkt getragen. Der Baubeginn steht unmittelbar bevor und mit einem Bezug der Räumlichkeiten anfangs 2025 kann ausgegangen werden.
Anlässlich seiner Sitzung vom 26. März 2024 hat der Gemeinderat den entsprechenden, gebundenen Ausführungskredit in der Höhe von 2,75 Millionen Franken für die Sanierung des Hauses Bächli genehmigt.