195’300 Franken für Suchtbekämpfung

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat aufgrund der Empfehlung der Kommission für Suchtfragen über die Verwendung der Mittel aus dem Alkoholzehntel entschieden.

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Insgesamt gehen 195’300 Franken an Institutionen und Organisationen, die sich aktiv in der Prävention und in der Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs engagieren. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung überwacht den Schweizerischen Alkoholmarkt und erhebt Steuern auf den konsumierten Alkohol. Die Besteuerung von Spirituosen und anderen alkoholischen Getränken soll helfen, deren Konsum zu verringern. Gleichzeitig bildet die Fiskalabgabe einen Beitrag zur Deckung der durch den Alkoholkonsum verursachten sozialen Kosten. Der Reinertrag aus der Steuer geht zu 90 Prozent an den Bund und zu 10 Prozent  – der Alkoholzehntel – an die Kantone. Die Kantone müssen den Alkoholzehntel zur Bekämpfung des Alkoholismus, des Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs verwenden.
Der Ausserrhoder Anteil beträgt fürs laufende Jahr rund 181’000 Franken. Er ist im Vergleich zum letzten Jahr um knapp 18’000 Franken gesunken. Diese Mindereinnahmen gründen einerseits auf der Anpassung des Verteilschlüssels, der neu auf den Bevölkerungszahlen basiert, und andererseits auf den tieferen Erträgen der Alkoholverwaltung. Zusammen mit der erwarteten Verzinsung des Ausgleichsfonds sowie einer Fondsentnahme stehen dem Regierungsrat insgesamt aber dennoch rund 195’300 Franken zur Verfügung.
Der Regierungsrat hat damit Beiträge in der Höhe von 195 300 Franken an im Bereich Sucht tätige Institutionen und Organisationen zugeteilt. Davon werden 100’000 Franken gezielt für die Beratung von Personen mit einer Suchtproblematik eingesetzt. Weiter werden die Gelder zur Verhütung und Prävention, Früherfassung, Behandlung und Nachsorge sowie zur Forschung, Aus- und Weiterbildung verwendet.

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