Am 6. Januar 2022, dem Drei-Königstag lancierte das Komitee «Selbstbestimmte Gemeinden» ihre Initiative. Innerhalb von 30 Tagen konnten über 1200 Unterschriften gesammelt und beim Kanton eingereicht werden. Dieser hat nun die Unterschriften in sehr kurzer Zeit überprüft und die Initiative für zustande gekommen befunden. Wesentliches Ziel dieses politischen Vorstosses ist die Absicht, dass jede Gemeinde in Appenzell Ausserrhoden selber über ihre Eigenständigkeit bestimmen kann und nicht andere Gemeinden darüber befinden sollen. Allein der Wille der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vor Ort soll über eine weitere Eigenständigkeit oder eine allfällige Fusion entscheiden.
Um von der jeweiligen Bevölkerung gewünschte Gemeindefusionen zu ermöglichen, will die Initiative aber auch die notwendigen finanziellen Mittel und Rechtsgrundlagen zur Verfügung stellen. Die Initiative «Selbstbestimmte Gemeinden» sagt also Ja zu Gemeindefusionen, will diese aber von der Zustimmung der jeweiligen Stimmbevölkerung abhängig machen und nicht von oben diktieren lassen.
Dass die Stimmbevölkerung wenig Verständnis für den Vorstoss der Regierung mit vier Gemeinden in Appenzell Ausserrhoden findet, haben die beiden Volksdiskussionen in Speicher und Gais deutlich gemacht. Beide Gemeinderäte lehnen die Initiative des Regierungsrates ab, da sie wenig durchdacht und noch allzu viele Fragen offen seien. So würden nach wie vor wichtige Grundlagen wie etwa ein Fusionsgesetz oder ein entsprechendes Finanzausgleichsgesetz fehlen. Die finanziellen Auswirkungen seien zudem völlig unbekannt.
Auch die hohe Anzahl anwesender Einwohnerinnen und Einwohner in Speicher und Gais konnte sich mit dem Vorstoss des Regierungsrates wenig anfreunden und fand auf verschiedene Fragen keine befriedigenden Antworten. Es kam deutlich zum Ausdruck, dass die Idee des Regierungsrates wenig ausgereift ist. Auch die Gemeindepräsidienkonferenz stellt in einem Schreiben an den Kantonsrat fest, dass sich der Regierungsrat nicht nur völlig von der bisher eingenommenen Haltung abwende, wonach Fusionen von den Gemeinden kommen müssten, sondern dass auch noch erheblicher Erklärungs- und Erläuterungsbedarf bestehe. Sie stützt sich dabei auf das Ergebnis einer von den Gemeindepräsidien in Auftrag gegebenen Studie der BDO.