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Ortsplanung in Herisau: Die Grundlagen stehen weitgehend

Die Ortsplanungsrevision vereint eine Fülle von Themen, von A wie Arbeitsplätze bis Z wie Zentrum. Nun nimmt die Arbeit am eigentlichen Richtplan Fahrt auf.

  • Wohnen, Arbeit, Infrastruktur: Alle Themen, mit denen Platzbedarf verbunden ist, spielen in den Richtplan hinein. (Bilder: gk)

    Wohnen, Arbeit, Infrastruktur: Alle Themen, mit denen Platzbedarf verbunden ist, spielen in den Richtplan hinein. (Bilder: gk)

  • Heinz Weber

    Heinz Weber

«Ortsplanung» – das Wort ist schnell ausgesprochen. Und es ist abstrakt genug, dass sich jede und jeder darunter etwas Anderes vorstellen kann. Seit geraumer Zeit laufen in Herisau nun die Arbeiten an der Ortsplanungsrevision und mehrfach ist schon die Frage aufgeworfen worden, warum es dabei «nicht weitergeht». Im Gespräch mit Heinz Weber, Bereichsleiter Ortsplanung und Gemeindeentwicklung, wird schnell klar: Es geht sehr wohl vorwärts. Doch hinter dem Begriff «Ortsplanung» verbirgt sich eine Fülle von Themen, die untersucht, abgewogen und miteinander verschmolzen werden müssen. Dafür müssen zuerst viele Grundlagen erarbeitet werden. «Jetzt wird die Ortsplanung allmählich spürbar für die Bevölkerung», sagt Heinz Weber und meint damit die Arbeit an der Innenentwicklungsstrategie und der Richtplanung.

Ein Baum mit Wurzeln, Stamm und Krone
Will man sich eine Vorstellung «der Ortsplanung» machen, hilft es, sich das Bild eines Baumes vor Augen zu führen. An der Basis bilden eine Vielzahl von Grundlagen das Wurzelgeflecht, das den Stamm – den kommunalen Richtplan – speist und stützt. Dieser bildet das Gerüst, auf dem die Baumkrone sitzt: Das Baureglement und der Zonenplan, der mit einem Geflecht von Bestimmungen die Nutzung und Bebauung des Herisauer Gemeindegebiets regelt.

Platzbedarf gehört in den Richtplan
Einige der Grundlagen, die das Wurzelwerk des Ortsplanungsbaums bilden, wurden zwischenzeitlich fertiggestellt, so etwa das Leitbild mit Raumkonzept. Weitere Grundlagen wie das Freiraumkonzept, das Inventar der Grünelemente oder das Siedlungsentwicklungskonzept befinden sich in Erarbeitung. Zudem wird derzeit das Inventar der Kulturobjekte und Ortsbildschutzzonen auf den neusten Stand gebracht. Im Rahmen der Grundlagenerarbeitung werden auch die bestehenden Sondernutzungspläne auf ihre Aktualität überprüft. Teilweise kann auf Bestandteile der 2013 an der Urne abgelehnten Ortsplanungsrevision zurückgegriffen werden. In den Richtplan einfliessen werden auch Ergebnisse aus dem Gemeindesportanlagenkonzept (GESAK). «Alle Themen, mit denen Platzbedarf verbunden ist, gehören in den Richtplan: Der Verkehr, die Erholung, das Wohnen, die Arbeit, die Infrastruktur», sagt Heinz Weber.

Innenentwicklung vor Aussenentwicklung
Der kommunale Richtplan, als «Stamm» das tragende Element der Ortsplanung, ist behördenverbindlich. Das bedeutet, dass sich Behörden bei Zonenplanrevisionen oder Änderungen am Bauregelment an die im Richtplan festgehaltenen Absichten halten müssen. Welcher Leitsatz den neuen Richtplan prägen wird, ist
klar: Innenentwicklung vor Aussenentwicklung. Diese Richtung hat das Stimmvolk schon 2013 mit dem neuen Raumplanungsgesetz auf Bundesebene deutlich unterstützt, mit einer Zweidrittelmehrheit auch in Herisau. «Das Verständnis, dass man nicht mehr unbegrenzt grüne Wiesen einzonen und überbauen kann, ist in der Bevölkerung seither noch gewachsen», sagt Heinz Weber. Viele aktuelle Bauprojekte verfolgten eine Verdichtung innerhalb der Siedlungsgrenzen. «Das macht das Bauen aber nicht einfacher. Umso grösser ist heute die Bedeutung der öffentlichen Mitwirkung.» Das gelte auch für die Ortsplanung. 2024 sind mehrere Mitwirkungsverfahren geplant, um die Bevölkerung einzubeziehen.

Neuer Richtplan 2025 als Ziel
2025 soll die Genehmigung des Richtplans erfolgen. Erlassen wird der Richtplan auf Antrag des Gemeinderates durch den Einwohnerrat. Zudem muss er durch den Regierungsrat genehmigt werden. Gestützt auf den neuen Richtplan kann dann die Totalrevision des Zonenplans beginnen. Für dieses grundeigentümerverbindliche Instrument wird in jedem Fall eine Volksabstimmung durchgeführt.

Eine Publikation der Gemeinde Herisau.

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  • Symbolbild: bigstock

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