Zusätzliche Mittel für Prämienverbilligung

Die Ausserrhoder Regierung hat an der Kantonsratssitzung vom Montag bekanntgegeben, dass die Mittel für die Prämienverbilligung nach einem Bundesgerichtsentscheid zum Kanton Luzern erhöht werden.

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Nach einem Bundesgerichtsurteil musste der Kanton Luzern die Mittel für die Prämienverbilligung erhöhen, weil ein Teil der unteren Mittelklasse nach Sparmassnahmen zu wenig oder keine Unterstützung mehr erhielt. Ein Monitoring des Bundesamtes für Gesundheit zeige, dass Appenzell Ausserrhoden ein ähnliches Problem habe, stellte die SP-Fraktion in ihrer Interpellation fest.

Die Fraktion wollte von der Regierung wissen, wie sie das Bundesgerichtsurteil einschätze und welche Massnahmen ergriffen werden müssten, um die Situation in Aussserrhoden zu korrigieren.

Regierung hat bereits reagiert

Regierungsrat Matthias Weishaupt (SP) verwies am Montag im Rat auf einen Regierungsentscheid vom 26. März: Eine Überprüfung aufgrund des Urteils habe gezeigt, dass die aktuelle Einkommensobergrenze, die für die Berechnung des Anspruchs auf eine Prämienverbilligung massgebend sei, bei Verheirateten mit einem oder zwei Kindern vor dem Bundesgericht nicht standhalten würde.

Deshalb werde die Obergrenze hinaufgesetzt. Die Frist zur Einreichung von Anträgen auf Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung wird bis zum 30. Juni 2019 verlängert.

Mir der Änderung hätten zusätzlich rund 1000 Kinder und Jugendliche Anspruch auf Prämienverbilligung, sagte Weishaupt. Dafür werde man rund 600’000 Franken aufwenden. Im Voranschlag 2020 würden als Folge der Anpassung zusätzliche Mittel für die Prämienverbilligung beantragt.

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