«Zurück auf Start» mit dem Strassenverzeichnis

Der Gemeinderat musste zur Kenntnis nehmen, dass das von ihm eingereichte Strassenverzeichnis vom Kanton aus nicht genehmigungsfähig ist.

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Die Unterlagen wurden gemäss Instruktion ausgearbeitet, vom Gemeinderat genehmigt und zur öffentlichen Auflage verabschiedet. Trotz zweimaliger Vorprüfung bei der zuständigen kantonalen Stelle mit Aussicht auf Genehmigung des Verzeichnisses und des Plans wurde der Gemeinde nun mitgeteilt, dass die Unterlagen nicht genehmigungsfähig seien. Der Gemeinderat hat aufgrund dessen entschieden, das Strassenverzeichnis und den Strassenplan gänzlich zurückzuziehen, zu überarbeiten und das Rechtsverfahren anschliessend nochmals neu zu starten. Dies heisst, nach erfolgter Überarbeitung hat der Gemeinderat das Verzeichnis und den Plan nochmals zu genehmigen und während 30 Tagen öffentlich aufzulegen.
Die Öffentlichkeit wird über die Änderungen vom Gemeinderat zu gegebener Zeit orientiert. Bis auf weiteres heisst dies, dass nach wie vor das bisherige Strassen- und Erschliessungsreglement Gültigkeit hat.

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