Weiterzug der Stimmrechtsbeschwerde ans Obergericht

Nächste Runde: die Abstimmung soll abgesagt werden.

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Die Ausserrhoder Regierung hat eine Stimmrechtsbeschwerde des Walzenhausers Theo Frey gegen zwei Reglemente – Vollamt des Gemeindepräsidenten und Entschädigungsreglement – wegen Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben. Dagegen erhebt Frey nun Beschwerde beim Ausserrhoder Obergericht.
Vorgesehen war eine Abstimmung über Vollamt und Entschädigungsreglement am 20. Oktober. Gegen beide Vorlagen waren Referenden ergriffen worden. Obwohl die Kantonsverfassung ein Rückwirkungsverbot vorsieht, sollten die Reglemente nach dem Willen des Gemeinderates rückwirkend auf den 1. Juni 2019 in Kraft gesetzt werden.
Dabei hatte das Sekretariat des Departements des Innern die Gemeinde Walzenhausen darauf aufmerksam gemacht, laut Kantonsverfassung bestehe „grundsätzlich ein Rückwirkungsverbot“. Frey beantragte, die Abstimmung abzusagen, der Gemeinderat sei vielmehr anzuweisen, zwei neue Reglemente zu erlassen, die mit der Kantonsverfassung in Einklang stünden, und diese dem obligatorischen Referendum zu unterstellen.
Noch bevor die Beschwerde Freys bei der Regierung eingetroffen war, verschwanden die Abstimmungsunterlagen von der Homepage der Gemeinde. In seiner Beschwerde ans Obergericht erkundigt sich Theo Frei nun, ob das Verschwindenlassen von Abstimmungsunterlagen ein Straftatbestand, eventuell ein Offizialdelikt, sei.
Der Gemeinderat teilte dem Departement mit, er verzichte auf die rückwirkende Inkraftsetzung. Die Reglemente sollten nun mit der Annahme durch die Stimmberechtigten in Kraft treten. Damit änderte er nach dem Zustandekommen der Referenden beide Reglemente nachträglich ohne rechtliche Grundlage in eigener Regie ab.
Die Regierung erachtet dies als vertretbar: „Mit dieser Änderung nimmt der Gemeinderat das Anliegen der Beschwerde, nämlich den Verzicht auf einen rückwirkenden Erlass der beiden Reglemente, auf.“
Vertretbar fand es auch das Departement: „Weil es keine materielle Änderung darstellt.“ Theo Frey hält in seiner Beschwerde fest: Allein die Verschiebung des Datums des Inkrafttretens sei eine materielle Änderung. Da nicht einmal der Verfahrensführer die neuen Reglemente gesehen habe, müsse davon ausgegangen werden, dass die Regierung aufgrund unvollständiger und fehlerhafter Annahmen „eine Fehlentscheidung gefällt“ habe. Als Beschwerdeführer habe er keine Gelegenheit gehabt, dazu Stellung zu nehmen, als mitten im laufenden Verfahren die Grundlagen geändert worden seien. Damit sei ihm das rechtliche Gehör verweigert worden.
Frey beantragt, die Abschreibung seiner Beschwerde durch die Regierung sei aufzuheben. Die Regierung sei zu beauftragen, einen formellen Entscheid über seine Beschwerde zu fällen. Die Abstimmung über die beiden Reglemente solle abgesagt werden.

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