Vorbehalte «Berns» bei den Bauzonen

Der Bundesrat hat heute den Richtplan des Kantons Appenzell Innerrhoden genehmigt, allerdings mit Vorbehalten. Diese betreffen die Grösse des Siedlungsgebiets.

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Heute dürfen Bauzonen in einem Kanton nur noch so gross sein, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für die nächsten 15 Jahre entsprechen. In Innerrhoden sind sie zu gross: Gestützt auf das Bevölkerungsszenario des Bundesamtes für Statistik (BFS) werden nur 96,6 Prozent der Bauzonen benötigt. Das BFS geht davon aus, dass die Bevölkerung im Kanton bis 2040 von 16’000 Personen auf 17’100 Personen zunimmt. In Innerrhoden glaubt man jedoch, dass es 18’000 Personen sein könnten. Das führt zu einem unterschiedlich grossen Siedlungsgebiet. Auf Basis des BFS-Szenarios sind es insgesamt 461 Hektaren. Gestützt auf das mögliche höhere Szenario würden 478 Hektaren benötigt. Diese Fläche hat der Bundesrat nur unter Vorbehalt genehmigt: Das grössere Siedlungsgebiet darf erst dann beansprucht werden, wenn das höhere Wachstum tatsächlich eintrifft.

Bis 2020 müssen die Gemeinden ihre Nutzungsplanung an die neuen Vorgaben anpassen und wo nötig Auszonungen prüfen. Neue Einzonungen sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich und müssen kompensiert werden.

Der Richtplan muss wegen des 2014 geänderten Raumplanungsgesetzes angepasst werden. Die Kantone haben dafür bis Mai 2019 Zeit. Bereits genehmigt sind die Richtpläne der Kantone Genf, Basel-Stadt, Zürich, Bern, Luzern, Schwyz, Uri, Aargau, St. Gallen, Nidwalden und Waadt.

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