Von der Gebührenmarke zur Sperrgutmarke

Die bisherige Gebührenmarke für die Bereitstellung von schwarzen Kehrichsäcken, Futtermittelsäcken sowie für Sperrgüter wird durch eine neue Gebührenmarke abgelöst. Diese ist ausschliesslich für Sperrgüter zu verwenden.

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Dadurch wird die Kontrolle des Kehrichts in den Unterflurbehältern erleichtert. Die Umstellung erfolgt per 1. Januar 2020; die alten Gebührenmarken sind bis 30. Juni 2020 gültig.
Ab 1. Januar 2020 ist der gesamte Kehricht über die offiziellen weiss-orangen Gebührensäcke bereitzustellen. Diese sind in den Grössen 17, 35, 60 und 110 Liter in verschiedenen Verkaufsstellen erhältlich. Der Verkauf der bisherigen Gebührenmarke endet 2019; vorhandene Marken dürfen noch bis 30. Juni 2020 verwendet werden. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist werden die bisherigen Gebührenmarken nicht mehr akzeptiert. Die neuen Sperrgutmarken werden ab Ende Jahr in den Verkaufsstellen angeboten und kosten vier Franken je Marke. Diese gelten dann ausschliesslich für Sperrgüter wie beispielswiese Lättlirost, Stuhl, Sofa, etc. Dabei handelt es sich aber nicht um eine versteckte Tariferhöhung, war bisher einfach eine doppelte Anzahl Marken à Fr. 2.- erforderlich. Der ausführliche Tarif wird Ende Jahr in den Abfall-Infos der Gemeinden publiziert.
Die A-Region empfiehlt den Einwohnern, keine Gebührenmarken auf Vorrat anzuschaffen und frühzeitig auf die neuen Gebührenmarken und die offiziellen Kehrichtsäcke zu wechseln. Nichtgebrauchte Gebührenmarken werden nicht zurückerstattet.

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