Verzicht auf religiöse Begriffe wie Gott oder Schöpfung

Die Kommission, die einen Entwurf für eine neue Ausserrhoder Kantonsverfassung vorbereitet, hat ihre Arbeit vorerst beendet und überlässt die Ausformulierung nun einer Redaktionskommission unter Führung von Juristen.

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An ihrer vorläufig letzten Sitzung verabschiedete das Plenum seine Vorstellungen für die Formulierung einer Präambel und nahm einen Rückkommensantrag an, wonach der Begriff Landammann geschlechtsneutral ersetzt werden soll.

Die Präambel, die schon bei der letzten Revision vor rund 30 Jahren für grosse Diskussionen sorgte, hatte man sich bis zuletzt aufgespart. Die Schlusssitzung fand im Kirchgemeindehaus Hörli in Teufen statt. Die Diskussion verlief wie meist animiert und engagiert, war aber diesmal unerwartet kurz und das Ergebnis klar. Während die geltende Verfassung (wie auch diejenige des Bundes) sich ausdrücklich auf Gott beruft und auch den Begriff Schöpfung erwähnt, soll im neuen Grundgesetz auf jegliche religiös und konfessionell konnotierte Begriffe verzichtet werden. Dieses Ergebnis der Zielrichtung für die Redaktionskommission kam mit einer einzigen Gegenstimme und zwei Enthaltungen zustande.

Die Grundsatzfrage, ob es überhaupt eine Präambel brauche, blieb unbestritten. Für die konkrete Formulierung gab es drei Anträge, einen der vorbereitenden Arbeitsgruppe und zwei von Einzelteilnehmern. Die Arbeitsgruppe lehnte sich an die Freiburger Kantonsverfassung an, die einerseits den Begriff Gott verwendet, aber daneben auch „aus anderen Quellen schöpfende Werte“ erwähnt. Die beiden Einzelanträge, die die meisten der Votanten als passender lobten, verzichteten auf jegliche religiöse Bezüge, waren sich aber weitgehend einig, dass man die Herkunft aus einer christlich-geprägten Gesellschaft nicht negieren und sich als „Teil eines Ganzen und einer höheren Ebene, in welcher Form auch immer“ begreifen sollte. Die Präambel sei der einzige Ort in einem notgedrungen technokratischen Erlass wie dem Grundgesetz, wo man sich eine solche Formulierung leisten dürfe. Es gehe nicht um „Gott oder nicht“, meinte der einzige Theologe im Saal, der sich ebenfalls für eine säkulare Lösung einsetzte, sondern es müsse eine Formulierung für gemeinsame Werte gefunden werden, die sich „in keiner Weise gegen andere ausgrenze“.

Vorgängig dieser Diskussion wurden einige Rückkommensanträge behandelt. Erfolg hatte jener, der auf die in der ersten Fassung noch befürwortete Bezeichnung Landammann durch Regierungspräsident bzw. Regierungspräsidentin zu ersetzen. Sie stamme aus einer Zeit, als noch niemand daran dachte, dass Frauen in einer Kantonsregierung vertreten sein könnten und habe in einer modernen Verfassung nichts zu suchen.
Man wolle nicht immer wieder daran erinnert werden, dass man bei der politischen Mitbestimmung der Frauen zu den Schlusslichtern gehörte. „Es ist Zeit, ein Zeichen zu setzen, dass auch Appenzell Ausserrhoden im 20. Jahrhundert angekommen sei“, meinte der Votant, der den Rückkommensantrag formuliert hatte. Andere erinnerten daran, dass die anderen Amtsbezeichnungen wie Statthalter, Säckelmeister, Pannerherr usw. bereits mit der Verfassung von 1876 abgeschafft worden seien. Die Befürworter der Tradition, die mit dem Begriff Landammann verbunden sei, und man diese kleine Erinnerung an die Landsgemeinde doch beibehalten könne, zumal mit einer Abschaffung „kein Mehrwert“ geschaffen werde, hatten klar das Nachsehen. Mit 17:6 Stimmen bei drei Enthaltungen wurde der neuen Bezeichnung Regierungspräsident/in zugestimmt.

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