Strassenverzeichnis tritt in Kraft

Das neue Strassenverzeichnis der Gemeinde Herisau tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Es listet alle Strassen auf, die der Öffentlichkeit gewidmet sind. Für diese Strassen ist das Strassenreglement gültig, das auch die Kriterien für die Beiträge an den Strassenunterhalt und für die Übernahme von Privatstrassen durch die Gemeinde enthält.

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Wer eine öffentliche Strasse oder einen öffentlichen Weg in privatem Eigentum hat, kann ein schriftliches Gesuch für Unterhaltsbeiträge an den betrieblichen und baulichen Unterhalt stellen. Beitragsberechtigt sind Strassen und Wege gemäss dem neuen Strassenverzeichnis. Für Unterhaltskosten für das Jahr 2018 werden noch Unterhaltsbeiträge gemäss dem bisherigen Strassenverzeichnis ausgerichtet.

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