Steuerfuss der Gemeinde Heiden bleibt unverändert

Der Steuerfuss der Gemeinde Heiden bleibt für das Jahr 2020 bei 3,7 Einheiten. Der Gemeinderat präsentiert den Voranschlag 2020 mit einem Aufwandüberschuss von 834‘600 Franken.

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Der Voranschlag 2020 rechnet bei einem Aufwand von 27‘066‘200 Franken und einem Ertrag von 26‘231‘600 Franken mit einem Defizit von 834‘600 Franken. Um die Mindereinnahmen aus den Steuergesetzrevisionen 2019 und 2020 auszugleichen, wird bei den Steuern «natürliche Personen» bewusst auf eine Erhöhung um 1,3 Prozent gemäss den Vorgaben des Kantons verzichtet. Die Steuern «juristische Personen» schwanken stark von Jahr zu Jahr. Für die Berechnung des Voranschlags wird deshalb der Mittelwert der Einnahmen der Jahre 2013 bis 2018 verwendet. Das ergibt zwar eine Reduktion von neun Prozent zum Voranschlag 2019, jedoch noch immer 15,5 Prozent Mehreinnahmen gegenüber der Rechnung 2018. Über alle Fiskalerträge wird mit Mindereinnahmen von einem Prozent gegenüber dem Voranschlag 2019 gerechnet.

Der Voranschlag 2020 rechnet mit hohen Investitionen von insgesamt 13,6 Millionen Franken im Verwaltungsvermögen. Wesentliche Vorhaben sind die geplanten Ausgaben für das Schulhaus Dorf und die Turnhalle Gerbe.

Die grosse Herausforderung der kommenden Jahre wird sein, das Haushaltsgleichgewicht zu halten. Der Investitionsplan weist für die nächsten sechs Jahre einen Investitionsbedarf von rund 56,6 Millionen Franken aus. Die Entwicklung von Steuerfuss und Eigenkapital in der Finanzplanung ohne Erhöhung des Steuerfusses zeigt, dass das Eigenkapital bis Ende 2023 aufgebraucht wäre. Der Gemeinderat hat deshalb den Auftrag gegeben, auf den Voranschlag 2021 hin ein Entlastungsprogramm zu erarbeiten. Andernfalls müsste eine Steuererhöhung ins Auge gefasst werden.

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