Stellungnahme zur Deponieplanung aus Bühler Sicht

Das Amt für Umwelt hat den Gemeinderat eingeladen, sich zur Deponieplanung in Appenzell Ausserrhoden zu äussern. (amtlich mitgeteilt, etwas gekürzt)

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Im Rahmen der Bautätigkeiten fallen sauberer Aushub und Inertstoffe an, die – wenn sie nicht verwertet werden können – auf einer Deponie abgelagert werden müssen. Allerdings herrsche in der Region seit längerem ein Mangel an entsprechendem Deponieraum, schreibt das Amt für Umwelt.
Die potentiellen Deponieflächen wurden durch ein mehrstufiges Verfahren erfasst. Die verbliebenen 48 potentiellen Deponiestandorte sollen nach einem Konsultationsverfahren und der Genehmigung durch den Regierungsrat in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden.
In Bühler hat sich als potentieller Standort das Gebiet Krumbach/Schwantlen ergeben. In seiner Stellungnahme sieht der Gemeinderat grundsätzlich die nahe Entsorgung der anfallenden Aushubvolumen und inerten Baustoffe aus Sicht der allgemeinen Umweltaspekte positiv (vermeiden von langen Fahrten, etc.). Zusätzlich werden die einhergehenden Effekte der Bodenverbesserungen und ökologischen Aufwertungsmassnahmen einen Mehrnutzen für die Bewirtschaftung und Natur erbringen.
Der Gemeinderat möchte trotz dieser Aspekte und der positiven Einstellung der Grundeigentümer einem Deponiestandort gegenüber, dass weitere Abklärungen getroffen werden. Dies betrifft insbesondere die folgenden wichtigsten Punkte:
• Vor konkreteren Planungsschritten muss geklärt werden, wie die Reaktion der betroffenen Anstösser im Zusammenhang mit der etwas längeren Zufahrt ab der Kantonsstrasse ausfällt.
• Die Erschliessung erfolgt über zwei unterschiedliche Flurgenossenschaftsstrassen (Flurgenossenschaft Steig / Steigbach und Flurgenossenschaft Rothalde). Dem frühen Einbezug dieser ist ein grosses Gewicht zu schenken. Insbesondere auch, weil die Rothaldenstrasse für eine Deponieerschliessung grundsätzlich wohl zu schmal ist und vorgängig ausgebaut werden müsste. Entsprechend wäre es zwingend notwendig, dass auch die Gemeinde bei allfällig konkreten Massnahmen miteinbezogen wird und klare Bedingungen für beide Seiten aufgestellt werden.
• Die Brücke über den Forenbach ist auf 10 Tonnen beschränkt. Auch hier müssten Massnahmen in die Wege geleitet werden, damit die Brücke dem Gewicht der Lastwagen standhält.

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