Standeskommission sieht Verbesserungspotenzial bei Tiergesundheitsdienst-Verordnung

Die Zusammenführung mehrerer Verordnungen im Bereich der Unterstützung von Tiergesundheitsdiensten zu einer Verordnung wird von der Standeskommission unterstützt. Mit Blick auf einen effizienten Mitteleinsatz erwartet sie jedoch, dass die Finanzierung und Steuerung der Tiergesundheitsdienste über eine einzusetzende Dachorganisation einheitlich, und nicht mehr für jeden einzelnen Tiergesundheitsdienst separat erfolgen.

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Heute bestehen separate Erlasse zu den einzelnen Tiergesundheitsdiensten, nämlich zum Bienengesundheitsdienst, zum Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer sowie zum Schweinegesundheitsdienst. Mit der Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste sollen die heutigen Regelungen in einem einzigen Erlass zusammengefasst werden. Zugleich ist eine Erweiterung des Geltungsbereichs auf den Rindergesundheitsdienst vorgesehen. Die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Bundesbeiträgen an die Tiergesundheitsdienste werden weitest möglich vereinheitlicht.

Die Standeskommission begrüsst die Zusammenführung der geltenden separaten Verordnungen über die Unterstützung des Beratungs- und Gesundheitsdiensts für einzelne Tierarten zu einer einheitlichen Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste (TGDV). Sie vertritt aber die Auffassung, dass die Förderung dieser Dienste mit Bundesgeldern mit anderen Strategien des Bundes zugunsten der Tiergesundheit koordiniert und auf maximale Wirkung ausgerichtet erfolgen müssen. Dies dürfte nach Auffassung der Standeskommission mit dem vorgelegten Entwurf nicht genügend erreicht werden. Der effiziente Mitteleinsatz kann in ihren Augen nur gelingen, wenn die Finanzierung und Steuerung der Tiergesundheitsdienste durch die öffentliche Hand über eine Dachorganisation einheitlich, und nicht mehr für jeden einzelnen Tiergesundheitsdienst separat erfolgt.

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