Standeskommission begrüsst automatischen Informationsaustausch in Steuersachen

Die Standeskommission begrüsst die vom Bund vorgeschlagene Berücksichtigung der Empfehlungen des Global Forums bei der innerstaatlichen Umsetzung des Standards für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen. Sie möchte das Risiko vermeiden, dass die Schweiz auf eine Liste nicht kooperativer Staaten gesetzt wird. 

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Die Schweiz setzt seit dem 1. Januar 2017 den Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) um. Das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) wird ab 2020 die innerstaatliche Umsetzung des AIA-Standards in den einzelnen Ländern überprüfen. Die Konformität der nationalen Rechtsgrundlagen wird seit 2017 vorgeprüft und das Global Forum hat Empfehlungen an die Schweiz gerichtet. Das Bundesgesetz und die Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG und AIAV) sollen in Umsetzung der Empfehlungen des Global Forums angepasst werden.

Die Standeskommission unterstützt die mit den Anpassungen des AIAG und der AIAV angestrebte Umsetzung der Empfehlungen des Global Forums an die Schweiz. Damit wird die Reputation des Finanzplatzes Schweiz gestärkt und die Attraktivität der Schweiz als Wirtschaftsstandort für international tätige Unternehmen gewahrt. Bei einem Verzicht auf die Umsetzung dieser Empfehlungen würde andererseits das Risiko bestehen, dass die Schweiz auf eine Liste nicht kooperativer Staaten im Steuerbereich gesetzt wird, was mit negativen Auswirkungen verbunden wäre.

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