Spitallisten Akutsomatik und Rehabilitation aktualisiert

Der Regierungsrat setzt per 1. Januar 2020 die aktualisierten Spitallisten in den Versorgungsbereichen Akutsomatik und Rehabilitation in Kraft. Diese gelten unbefristet. Mit den Spitallisten wird die stationäre Versorgung der Ausserrhoder Bevölkerung in der Akutsomatik und Rehabilitation sichergestellt.

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Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung verpflichtet die Kantone, eine bedarfsgerechte Spitalversorgung sicherzustellen. Die Aktualisierung der Spitallisten AR 2017 Akutsomatik und Rehabilitation baut auf der Spitalplanung 2017 sowie auf dem Versorgungsbericht Ausserrhodens 2020 auf. Zur Deckung der Unterversorgung wurden vier Leistungserbringern zusätzliche Leistungsaufträge erteilt.

Die Spitallisten führen alle Spitäler auf, mit denen der Kanton für den jeweiligen Versorgungsbereich einen Leistungsauftrag abgeschlossen hat. Listenspitäler sind verpflichtet, alle Personen mit einer Krankenpflege-Grundversicherung und mit Wohnsitz in Appenzell Ausserrhoden aufzunehmen. Zum Spitaltarif entschädigt werden Leistungen, die auf den Spitallisten AR verzeichnet sind. Ebenfalls zum Spitaltarif entschädigt werden Notfälle sowie Aufenthalte, für die der Kanton eine Kostengutsprache erteilt. Alle übrigen stationären Behandlungen werden höchstens zum Referenztarif vergütet. Für zusätzliche Kosten müssen die Krankenversicherer (Zusatzversicherung) oder die Patienten und Patientinnen (Selbstzahler und Selbstzahlerinnen) aufkommen. In jedem Fall müssen der Hausarzt oder die Hausärztin sowie das aufnehmende Spital auf mögliche nicht gedeckte Kosten hinweisen. Mit den Spitallisten wird der Bevölkerung eine breite Auswahl an medizinischen Leistungen geboten. Die aktualisierten Spitallisten hat der Regierungsrat nun genehmigt und setzt diese per 1. Januar 2020 in Kraft.

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