Sistierung des Quartierplanverfahrens «Boden» beantragt

Beim Kanton sind im Quartierplanverfahren «Boden» drei Rekurse hängig. Aufgrund der derzeitigen Rechtslage im Raumplanungs- und Baurecht hat der Gemeinderat dem zuständigen Departement Bau und Volkswirtschaft beantragt, diese Rekursverfahren vorläufig zu sistieren.

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Ende März 2018 hat das Departement Bau und Umwelt die Gemeinden darüber informiert, wie sie die aufgrund des schweizerischen Raumplanungsrechtes vorgeschriebenen Verfahren auf Gemeindestufe umsetzen müssen. Der Kanton hat seinen Richtplan kürzlich dem Bund zur Genehmigung eingereicht. Laut diesem Richtplan müssen die kommunalen Richtpläne der Gemeinden innert fünf Jahren mit dem Thema der inneren Entwicklung und der Siedlungserneuerung ergänzt werden. Ebenfalls gemäss neuem Richtplan müssen einzelne Gemeinden ihre Bauzonen reduzieren. Zu diesen Gemeinden gehört auch Trogen.

Für das Quartierplanverfahren Boden bedeutet dies, dass die Gemeinde Trogen zuerst ihren Richtplan und daraus resultierend den Zonenplan überarbeiten muss. Solange besteht keine Möglichkeit, dass der Kanton heute hängige Sondernutzungspläne wie den Quartierplan Boden genehmigen wird.

Aus Gründen der Verfahrensökonomie, das heisst insbesondere zur Vermeidung weiterer unnötiger Kosten, hat der Gemeinderat Trogen dem Departement Bau und Volkswirtschaft aufgrund der derzeitigen Rechtslage beantragt, die Rekursverfahren zum Quartierplan Boden zu sistieren.

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