Betreffend das Gemeindegebiet Teufen wurden bei fünf Bahnübergängen die Signalisationen beanstandet. Für drei Standorte die Einfahrt zur Egglistrasse vis à vis Restaurant Sternen, die Zufahrt untere Böhlstrasse sowie der Bahnübergang bei der Hauptstrasse (Zufahrt Oberboden) hat der Gemeinderat in seiner Zuständigkeit die Signalisation «Kein Vortritt» (Signal 3.02) angeordnet. Die amtliche Publikation der Anordnungen erfolgt nach den Schulsommerferien.
Teufen | 09.07.2019 | 12:53 Uhr
gk
Signalisationen der Bahnübergänge überprüft
Die Appenzeller Bahnen AG und das kantonale Tiefbauamt haben die Bahnübergänge auf eine korrekte Signalisation hin überprüft.