Projektänderung für «mehr Licht» abgelehnt

An einem traditionellen Landwirtschaftsgebäude fügt sich der Einbau eines Falttors, dessen untere Hälfte aus Holz und die obere Hälfte aus Glas besteht, nicht gut ein. Das Vorhaben ist für die Standeskommission nicht bewilligungsfähig.

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Der Eigentümer eines Landwirtschaftsgebäudes in der Landwirtschaftszone wollte mit einer Projektänderung an seinem älteren Ökonomietrakt statt des bereits bewilligten Schiebetors von 4,2 m Breite und 2,8 m Höhe ein Falttor aus fünf Faltelementen einbauen. Die obere Hälfte jedes Elements sollte mit Glas ausgestaltet sein. Die Baukommission bewilligte das Falttor mit der Auflage, dass die Gestaltung gemäss dem bewilligten Schiebetürprojekt mit zwei Fenstern von je 1 m Breite und 0,5 m Höhe auf der Höhe der Flucht der vier bestehenden Fenster am Ökonomietrakt vorgenommen wird. Der Eigentümer erhob Rekurs und verlangte die Erteilung der Bewilligung.

Die Standeskommission ist zum Schluss gelangt, dass sich ein Falttor mit fünf Elementen, dessen untere Hälfte in Holz ausgeführt wird und dessen obere Hälfte in Glas gehalten ist, nur ungenügend in die alte Bausubstanz des Ökonomietrakts und das Ortsbild eingliedert. Die Torgestaltung kann wegen der zu grossen Fenster nicht bewilligt werden. Allerdings ist auch die Anordnung der Baukommission nicht realisierbar, weil die einzelnen Torelemente mit 80 cm schmaler sind als die im ursprünglichen Projekt genehmigten Fenster. Die Standeskommission hat daher das Anbringen eines Fensterbands über die ganze Falttorbreite mit einer maximalen Höhe von 65 cm bewilligt.

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