Regierungsrat fordert Aufnahme der Umfahrung Herisau ins Nationalstrassennetz

Der Bundesrat hat erstmals das Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP) in die Vernehmlassung geschickt. Darin enthalten sind alle grösseren Vorhaben auf dem Nationalstrassennetz.

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Mit dem STEP können die eidgenössischen Räte periodisch über die Ausbauprojekte der Nationalstrassen befinden und die Gelder freigeben. Der Ausserrhoder Regierungsrat fordert, bei der nächsten Aktualisierung die Umfahrung Herisau in den STEP zwingend in den Ausbauschritt 2024-2027 aufzunehmen, denn Appenzell Ausserrhoden ist im Verhältnis zu den übrigen Kantonen ungenügend an die Nationalstrassen angebunden. Um die Erreichbarkeit und damit die Standortqualität zu verbessern, braucht es zwingend die Umfahrung Herisau. Auch andere Vorhaben in der Region wie etwa die Bodensee-Thurtal-Strasse im Thurgau müssen jetzt vorangetrieben werden, damit die Ostschweiz nicht abgehängt wird.

Volk und Stände haben am 12. Februar 2017 der Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) zugestimmt. Mit der Annahme der NAF-Vorlage einher geht die Aufnahme von schweizweit rund 400 Kilometern kantonaler Strassen ins Nationalstrassennetz gemäss Netzbeschluss (NEB). Darin enthalten ist auch die neue Nationalstrasse N25 Winkeln–Herisau–Waldstatt–Hundwil–Hargarten–Appenzell.
Mit der Annahme des NAF hat die Bevölkerung signalisiert, dass in allen Landesgegenden leistungsfähige Strasseninfrastrukturen zur Verfügung stehen. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden fordert den Bundesrat auf, genügend Gelder für die NEB-Strecken zur Verfügung zu stellen. Die Mittel für den Ausbau der NEB-Strecken sind zu knapp und müssen erhöht werden. Die neuen Nationalstrassen sind gleich zu behandeln wie das ‚alte‘ Nationalstrassennetz.

Jetzt hat der Bundesrat die Weiterentwicklung und den Ausbau der Engpässe auf dem Nationalstrassennetz konkretisiert und in ein Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP) gepackt. Dieses umfasst die Ausbauprojekte für das Jahr 2019, die zweite Gotthardröhre sowie Gelder für Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Nationalstrassen in den Jahren 2020-2023. Zusätzlich listet der Bundesrat alle Projekte mit einem Realisierungshorizont bis 2030 auf. Die NEB-Strecken sind darin allerdings noch nicht enthalten. Die Übernahme dieser Strecken durch den Bund erfolgt per 1. Januar 2020. Der Bund kündigt in den Vernehmlassungsunterlagen an, mit der Übernahme der NEB-Strecken die Zweckmässigkeit der von den Kantonen entwickelten Projekte zu beurteilen und den STEP zu aktualisieren. Zu diesen Projekten gehört die Umfahrung Herisau mit dem Nieschbergtunnel und einem Vollanschluss im Schwänli sowie dem Wachteneggtunnel mit dem Anschluss Gossau Ost.

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