Regierungsrat begrüsst Totalrevision VISOS

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden ist mit der Revision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz grundsätzlich einverstanden. Einzelne Bestimmungen sind jedoch anzupassen. Zudem weist der Regierungsrat darauf hin, dass die Tradition der Streusiedlung in Appenzell Ausserrhoden bedeutend ist – auch wenn die Verordnung dies nicht abbildet.

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Das Bundesinventar ISOS erfasst die wertvollsten Siedlungen der Schweiz und hat zum Ziel, deren baukulturelle Qualitäten für die nachfolgenden Generationen zu erhalten. Seine rechtliche Grundlage ist die Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS). Diese plant der Bund total zu revidieren und hat Ende 2018 dafür eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.

Die VISOS soll an die beiden Schwesterverordnungen – Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (VBLN) und Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS) – angeglichen werden. Neu werden die massgebenden Grundsätze der ins ISOS aufzunehmenden Objekte sowie die entsprechenden Methoden geregelt.

Der Ausserrhoder Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagene Totalrevision der VISOS und deren Harmonisierung mit ihren beiden Schwesterverordnungen grundsätzlich. Die Revision schafft Transparenz und Rechtssicherheit für Kantone und Gemeinden. Einzelne Bestimmungen sind jedoch anzupassen und zu überarbeiten; so unter anderem die Artikel zu den Eingriffen bei der Erfüllung der Bundesaufgaben sowie zur Behebung von Beeinträchtigungen. Zudem weist der Regierungsrat darauf hin, dass die Tradition der Streusiedlung in Appenzell Ausserrhoden eine nicht minder wichtige Bedeutung für die Entwicklung der hiesigen Baukultur hat, auch wenn sie in der Verordnung in keiner Weise abgebildet ist.

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