Regelungen für Liegenschaften Kirche und Pfarrhaus überarbeitet

Seit April 2018 überarbeitet eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Kirchenvorsteherschaft und dem Gemeinderat den Personaldienstbarkeitsvertrag und die Vereinbarungen bezüglich der Nutzung des Kirchengebäudes und des Pfarrhauses.

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Die von der Kirchenvorsteherschaft und dem Gemeinderat in 1. Lesung genehmigten Vereinbarungen wurden zur Prüfung an das Departement Inneres und Sicherheit weitergeleitet. Es ist vorgesehen die Personaldienstbarkeit unverändert beizubehalten. Die Vereinbarung der Unterhaltslasten am Kirchengebäude wurde klarer ausformuliert und mit zeitgemässen Rahmenbedingungen ergänzt. Die Vereinbarung betreffend Pfarrhaus wird gemäss Vertragsbedingungen aufgehoben und durch einen Mietvertrag ersetzt. Statt einen Mietzins zu entrichten, wurde durch die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde 2‘000 Franken pro Monat in einen Erneuerungsfonds einbezahlt.

Das Vermögen aus dem zweckgebundenen Erneuerungsfond «Unterhalt Pfarrhaus» der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Walzenhausen von ca. 170‘000 Franken geht an die Einwohnergemeinde Walzenhausen über. Das Vermögen aus dem Erneuerungsfonds muss auch zukünftig zweckgebunden eingesetzt werden. Weitere Informationen folgen nach der Prüfung und Genehmigung der zuständigen Gremien.

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