Unterhaltsbeiträge für Güter- und Waldstrassen sollen angepasst und erweitert werd …

Die Standeskommission strebt eine Anpassung der Verordnung über die Beitragsleistung an den Unterhalt von Güter- und Waldstrassen an. Sie hat den Revisionsentwurf in erster Lesung beraten und im Anschluss für eine Vernehmlassung bei den betroffenen Kreisen freigegeben.

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Eine im Sommer 2018 bei den Bezirken durchgeführte Umfrage zum Anpassungsbedarf der im November 1986 erlassenen Verordnung über die Beitragsleistungen an den Unterhalt von Güter- und Waldstrassen hat gezeigt, dass eine Revision in Anbetracht der seit ihrem Inkrafttreten gestiegenen Unterhaltskosten nötig ist. Der aufgrund der Rückmeldungen der Bezirke ausgearbeitete Revisionsentwurf sieht neben einer Anhebung der bisherigen Beträge vor, dass neu auch Betonstrassen und Seilbahnen, die dem Warentransport auf die damit erschlossenen Alpen dienen, Unterhaltsbeiträge von den Bezirken erhalten. Nicht nur bei Belagsstrassen, sondern auch bei Naturstrassen und neu auch bei Betonstrassen sollen die unterhaltsbelasteten Strasseneigentümerinnen und -eigentümer mindestens die Hälfte der Bezirksbeiträge erbringen müssen. Die Unterlagen zur bis Ende Oktober 2019 laufenden Vernehmlassung sind elektronisch auf Homepage des Kantons, bvsu, abrufbar. Es ist geplant, dass die Anpassungen an der Verordnung auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten.

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