Planungsverfahren für Bahnhofareal bald im Einwohnerrat

Der Gemeinderat hat zwei Geschäfte beschlossen, welche die planerischen Grundlagen für die Arealentwicklung beim Bahnhof liefern.

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Zum einen ist dies der Teilrichtplan, den der Gemeinderat in erster Lesung behandelt hat. Der Teilrichtplan legt behördenverbindlich fest, wie das Bahnhofareal dereinst genutzt und überbaut werden soll. Er setzt für die Behörden Leitplanken für eine hochwertige Arealentwicklung. Grundstücksübergreifende Anliegen wie etwa die grundsätzliche Bestimmung und Koordination der Nutzungsflächen, die Langsamverkehrsverbindungen oder die Organisation der Parkierung werden im Grundsatz festgeschrieben. Damit ist der Teilrichtplan ein wichtiges Planungsinstrument für die strategische Arealentwicklung. Über den behördenverbindlichen Teilrichtplan beschliesst der Einwohnerrat abschliessend, voraussichtlich am 15. Mai 2019 und eventuell zusammen mit dem Teilzonenplan.

Zum anderen ist es der Teilzonenplan samt einer Ergänzung des Baureglements, der die Planungsgrundlagen liefert. Er legt die mögliche Nutzung und Überbauung des Areals konkret bzw. grundeigentümerverbindlich fest und wird nun gemäss dem Beschluss des Gemeinderats bis am 16. Februar öffentlich aufgelegt. Nach der Einsprachephase soll auch der Teilzonenplan dem Einwohnerrat unterbreitet werden, er unterliegt aber zusätzlich dem fakultativen Referendum.

Beide Planungsgrundlagen waren im November und Dezember 2017 öffentlich vorgestellt worden. Die im Rahmen dieses Verfahrens der Vernehmlassung bzw. der Information und Mitwirkung eingegangenen 13 Eingaben wurden geprüft, beantwortet und teilweise in die Planungsmittel aufgenommen.

Neben diesen planungsrechtlichen Geschäften wird der Einwohnerrat später auch über den Verpflichtungskredit für den neuen Bahnhofplatz mit Bushof befinden, bevor dieser voraussichtlich anfangs 2020 dem Herisauer Stimmvolk vorgelegt wird. Die Verlegung des Strassenverkehrsknotens bildet die Voraussetzungen für diese Veränderungen und ist Sache des Kantons. Diese Prozesse werden demnächst informativ von einer Plakataktion auf dem Bahnhofareal begleitet. Nebst einem geschichtlichen Rückblick wird auf sechs Plakaten über den Stand des Gemeindeprojektes «Bahnhofplatz mit Bushof» anhand von Visualisierungen, Schemata und Modelldarstellungen informiert.

Die Neugestaltung des Bahnhof-Areals und des Strassenverkehrsknotens ist – über 100 Jahre nach der Erstellung des Bahnhofes – ein von langer Hand vorbereitetes Projekt auch für kommende Generationen. Die Bahnbetriebe Südostbahn und Appenzeller Bahnen haben Gebäude und Anlagen, die sie aufgrund veränderter Bedürfnisse nicht mehr brauchen. Die frei werdenden Flächen bergen ein schlummerndes Potenzial für zentrumsnahes Arbeiten und Wohnen. Sie sollen deshalb längerfristig für eine bauliche Entwicklung nutzbar gemacht werden, was grosse Folge-Investitionen auslösen dürfte, und dies an bester Verkehrslage.

Zugleich soll am Bahnhof die Haltesituation für die Busse verbessert und behindertengerecht gemacht sowie ein attraktiver Ankunftsort für Einheimische und für Gäste des Kantons und der Unternehmen geschaffen werden. Derzeit ist die Situation wenig einladend. An den total ca. 58 Millionen Gesamtkosten, getragen von Kanton, Gemeinde und den weiteren Partnern am Bahnhof, beteiligt sich der Bund über das Agglomerationsprogramm voraussichtlich mit 35 Prozent am grössten Teil der Kosten.

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