Öffentliches Informationsrecht wird geregelt

Aufgrund von Änderungen auf europäischer Ebene muss in der Schweiz das Datenschutzrecht erheblich angepasst werden. Gefordert sind neben dem Bund auch die Kantone mit den Datenschutzbestimmungen für sich, ihre Körperschaften und die öffentlich-rechtlichen Korporationen.

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Die Standeskommission hat die Revision des Datenschutzrechts zum Anlass genommen, nicht nur den Umgang mit Daten, sondern allgemein das öffentliche Informationsrecht zu überprüfen. Sie schlägt vor, für die Einsichtnahme in amtliche Dokumente grundsätzlich auf das heutige Erfordernis des Nachweises eines besonderen Interesses zu verzichten. Stattdessen sollen die Behörden ihrerseits ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse belegen müssen, wenn sie keine oder nur eine eingeschränkte Einsicht gewähren wollen. Sodann soll für den Langzeitumgang mit Informationen, also die Archivierung, eine gesetzliche Grundregelung geschaffen werden. Entstanden ist auf diese Weise ein Gesetz über den Datenschutz, das Informationsrecht und die Archivierung.

Das Gesetz, über das an der Landsgemeinde 2019 abgestimmt werden soll, ist in eine Vernehmlassung bis zum 9. Juli 2018 gegeben worden.

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