Das Strassenbauprojekt umfasst einen Ausbau des Einlenkers der Brunnenstrasse in die Schützengasse sowie das südlich abzweigende Verbindungsstück zur bestehenden Bergstrasse. Diese wird dadurch zur Ringstrasse. Dagegen erhob ein Anwohner Beschwerde. Das Obergericht stützte den Gemeinderat und wies die Beschwerde in dritter Instanz ab. Die Gegenpartei verzichtet nun darauf, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen. Die Umsetzungsplanung des Strassenbauprojektes wird jetzt an die Hand genommen.