Neues Umweltschutzgesetz: Standeskommission wünscht mehr Mitspracherecht

Zur Umsetzung der «Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten» schlägt der Bund eine Änderung des Umweltschutzgesetzes vor. Die Standeskommission begrüsst zwar die Stossrichtung der Revision, ist aber mit der Umsetzung nicht einverstanden. Die regionalen Gegebenheiten sollen stärker berücksichtigt und den Kantonen ein angemessenes Mitspracherecht eingeräumt werden.

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Aufgrund der stetigen Zunahme von invasiven gebietsfremden Arten in der Schweiz hat der Bundesrat im Mai 2016 eine Strategie zu deren Bekämpfung gutgeheissen. Mit einer Änderung des Umweltschutzgesetzes sollen einige der zentralen Massnahmen aus der Strategie umgesetzt werden. Gleichzeitig soll die Grundlage geschaffen werden für neue Vorschriften zur Verhütung, Bekämpfung und Überwachung von invasiven gebietsfremden Organismen. Neben Massnahmen an der Landesgrenze sollen verbindliche Meldungs- und Bekämpfungspflichten möglich sein. Auch sollen Private verpflichtet werden können, gewisse Bekämpfungsmassnahmen auf ihrem Grundstück vorzunehmen oder zumindest zu dulden.

Die Standeskommission begrüsst die Stossrichtung der Revision. Für eine stärkere Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten hält sie aber eine umfassende Überarbeitung der Vorlage für nötig. Den Kantonen soll ein Mitspracherecht eingeräumt werden, damit eine Berücksichtigung der regionalen Unterschiede gewährleistet ist. Zudem hält die Standeskommission eine Priorisierung nach Lebensräumen für angezeigt. Sie kritisiert zudem, dass nicht klar ist, welche Organismen in welcher Stufe eingeteilt werden sollen. Aufgrund der speziellen und sehr unterschiedlichen klimatischen Bedingungen in der Schweiz ist es nicht sinnvoll, eine Art in der ganzen Schweiz den gleichen Massnahmen zu unterwerfen. Auch die Priorisierung der Organismen nach Schadenpotential soll regional erfolgen. Daher müssen die Kantone in die Erarbeitung der Listen und bei der Einstufung der Priorität einbezogen werden.

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