Neues Raumplanungsgesetz mit Folgen

Die Umsetzung des Raumplanungsgesetzes und des per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzten kantonalen Richtplanes haben die Überarbeitung der kommunalen Raumplanungsinstrumente zur Folge. In einem ersten Schritt wird der kommunale Richtplan überarbeitet.

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Die Gemeinden spielen in der Raumplanung eine zentrale Rolle. Sie definieren mit dem kommunalen Richtplan die angestrebte Gemeindeentwicklung und lenken sie in die gewünschte Richtung. Dafür müssen das Raumplanungsgesetz und der kantonale Richtplan berücksichtigt werden. Dem kommunalen Richtplan muss eine Innenentwicklungsstrategie zugrunde liegen.

Heiden ist, als Gemeinde mit Zentrumsfunktion, im kantonalen Richtplan als Entwicklungsgemeinde definiert. Deshalb müssen zwar keine Auszonungen erfolgen, doch der Baulandbedarf muss mittels Ortsplanungsrevision nachgewiesen werden. Der bestehende Richtplan der Gemeinde Heiden ist aus dem Jahr 2000. Nach nahezu 20 Jahren in Kraft soll er vollständig revidiert werden. Die Grundlagen müssen weitgehend neu erarbeitet werden. Insbesondere soll eine Überprüfung der Ortsbildschutzzonen und Kulturgüter stattfinden. Die Quartieranalyse bildet die Grundlage einer Innenentwicklungsstrategie. Ebenfalls sollen die Ergebnisse aus dem Masterplan Zentrumsentwicklung direkt in den Richtplan einfliessen.

Die Ortsplanung ist die Kernaufgabe der Kommission Planung und Baubewilligung. Der Gemeinderat verzichtet daher auf die Bildung einer separaten Ortsplanungskommission.

Das Raumplanungsgesetz schreibt einen Richtplan und dessen Inhalt vor und legt die Fristigkeit fest. Aus diesem Grund ist die Richtplanrevision eine gebundene Ausgabe. Der Auftrag für die Erarbeitung des kommunalen Richtplanes, inkl. Überprüfung des Ortsbildschutzes und der Kulturgüter, sowie einer Quartieranalyse wird der ERR Raumplaner AG zum Gesamtbetrag von Fr. 139‘850.00 exkl. Mehrwertsteuer und Nebenkosten vergeben. Die ERR Raumplaner AG hat als langjähriger Ortsplaner von Heiden viel Erfahrung und Wissen über die Gemeinde. In der Investitionsrechnung 2019 sind Fr. 100‘000.00 budgetiert. Der Restbetrag wird in den Voranschlag 2020 aufgenommen.

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