Mit über 150 durch den Steinegger-Wald gebrettert: Zwölf Monate bedingt für Motorr …

Im Juni 2018 ist ein 37-jähriger Mann auf seiner Honda mit über 150 Sachen durch den Steinegger-Wald bei Teufen gebrettert. Für das Raserdelikt verurteilte ihn das Ausserrhoder Kantonsgericht am Donnerstag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und einer Busse von 3000 Franken.

  • Kein Bild vorhanden.

    Kein Bild vorhanden.

An jenem Samstagnachmittag des 16. Juni 2018, kurz vor 15 Uhr, überschritt der Pflegefachmann aus Buchs SG die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausserorts von 80 km/h um rechtlich relevante 74 km/h. Laut Strassenverkehrsgesetz werden Raserdelikte ausserorts ab einer Überschreitung von 60 km/h — also ab 140 km/h — mit Freiheitsstrafen von einem bis zu vier Jahren bestraft. Darunter fallen vorsätzliche Verletzungen elementarer Verkehrsregeln, bei denen der Täter das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.

Der Mann wurde in einem abgekürzten Verfahren verurteilt. Der Staatsanwalt beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten sowie eine unbedingte Busse von 3000 Franken. Die Probezeit soll auf dem Minimum von zwei Jahren belassen werden. Dem nicht vorbestraften Mann wird seine Honda zurückgegeben. Sein Klient entschuldige sich für sein Fehlverhalten, erklärte der Verteidiger.

Das Gericht verurteilte den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und einer Busse von 3000 Franken. Der Verurteilte muss Untersuchungskosten von 300 Franken, Kosten der Anklageerhebung, der Anklagevertretung und die Urteilsgebühr, total über 5000 Franken tragen. Ausserdem wurde ihm der Führerschein für zwei Jahre entzogen.

Damit übernahm das Gericht die Anträge der Staatsanwaltschaft. Der Gerichtspräsident wies daraufhin, bei zwölf Monaten handle es sich um die Mindeststrafe. Die Sanktion stehe am unteren Limit. Die Probezeit laufe ab jetzt. Weitere Verkehrsregel-Verletzungen könnten zu einem Widerruf der bedingten Strafe und damit zum Vollzug führen.

Weitere Artikel

  • Michael Manser (Bild: tm)