Letzte Chance für Porsche-Raser

Zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten und eine Busse von 10’000 Franken hat das Ausserrhoder Kantonsgericht am Montag einen 47-jährigen Mann verurteilt, der mit über 157 Sachen zwischen Waldstatt und Urnäsch unterwegs war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Der Mann war am 6. April dieses Jahres auf der Urnäscherstrasse in Waldstatt mit seinem Porsche mit über 157 km/h Richtung Urnäsch gebrettert. Dabei überschritt er die Tempolimite von 80 km/h um rechtlich relevante 77 km/h. Der Porsche wurde eingezogen und nach einer Ersatzzahlung von 15’000 Franken wieder ausgehändigt. Inzwischen habe er den Porsche verkauft, sagte der Beschuldigte.

Laut Strassenverkehrsgesetz werden vorsätzliche Verletzungen elementarer Verkehrsregeln mit hohem Unfallrisiko, durch krasse Missachtung der zulässigen Tempolimite, waghalsiges Überholen oder nicht bewilligten Rennen mit Freiheitsstrafen von einem bis zu vier Jahren bestraft. Der Raser-Tatbestand ist erfüllt, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mindestens 60 km/h überschritten wird.

Er sei an einem Geburtstagsfest gewesen und habe Kinder und einen 17-Jährigen im Rollstuhl auf eine kleine Runde mitgenommen; er habe seinem Beifahrer eine Freude bereiten wollen.

Der Staatsanwalt beantragte im abgekürzten Verfahren (Deal) die Maximalbusse von 10’000 Franken und eine bedingte Gefängnisstrafe von 15 Monaten.Der Beschuldigte hatte seine Tat sofort gestanden und eine Verkehrstherapie absolviert.

Das Kantonsgericht verurteilte den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten, bei vier Jahren Probezeit und einer Busse von 10’000 Franken. Widerrufen wurde eine bedingte Geldstrafe von 2600 Franken, zu der 2017 vom Untersuchungsamt Altstätten verurteilt worden war, weil er auf der Autobahn mit 159 km/h gefahren war.

Es habe sich die Frage gestellt, ob es richtig sei, den Mann nochmals bedingt zu verurteilen, sagte der Gerichtsvorsitzende. Falls er noch ein Mal gegen Verkehrsregeln verstosse, müsse er mit „sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit einer unbedingten Freiheitsstrafe“ rechnen. Das Gericht gebe ihm diese letzte Chance.

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