Leistungsvereinbarung mit Pro Senectute AI

Die geltende Leistungsvereinbarung mit der Pro Senectute Appenzell I.Rh. wird im heutigen Umfang verlängert. Der Kanton leistet auch 2020 und 2021 Beiträge an die Institution.

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Die Stiftung Pro Senectute Appenzell I.Rh. erbringt gestützt auf eine im Jahr 2012 abgeschlossene Leistungsvereinbarung mit dem Kanton verschiedene Leistungen im Altersbereich, so namentlich die Altersberatung, den Mahlzeitendienst, die Organisation der Freiwilligenarbeit, Bildung und Interessenpflege sowie den Betrieb eines Tageszentrums. Der Kantonsbeitrag an die Stiftung basiert auf einem jeweils zwei Jahre geltenden Anhang zur Leistungsvereinbarung.

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