Komitee «Anwohner Sonneblick» geht vor Obergericht

Die Anwohner des geplanten Asylzentrums «Sonneblick» in Walzenhausen erheben Einspruch beim Obergericht gegen den Rekursentscheid des kantonalen Baudepartements.

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Private Ausweichplätze, Parkplätze und Strasseneinfahrten wurden vom Departement Bau- und Volkswirtschaft des Kantons A. Rh. als Strassenbestandteile erklärt, die als zusätzliche Ausweichstellen umfunktioniert werden sollen. Die Frage der grossen Strassenmehrbelastung und die fehlende Strassenbeleuchtung auf 250m Strassenlänge wurde überhaupt nicht behandelt. Die Ausführungen zur Zonenkonformität des Bauvorhabens vermögen in keiner Art und Weise zu überzeugen. Dasselbe gilt für die Frage, ob das Betriebskonzept einen notwendigen Bestandteil der Baubewilligung bildet, teilt das Komitee «Anwohner Sonneblick» mit.
Die Anwohner hätten schon mehrmals die Hand gereicht und würden die Türe nicht zu schlagen. Sie seien zu jedem Zeitpunkt für weitere Verhandlungen bereit, so könnten Steuergelder gespart werden. Allerdings könnten sie bis heute nicht verstehen, wie solche Mietverträge unterschrieben werden konnten und die entsprechenden Personen nicht den Mut hätten, die Konsequenzen zu ziehen, heisst es weiter.

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