Knapp zehn Millionen Franken für den kantonalen Finanzausgleich

Dieses Jahr erhalten zwölf Ausserrhoder Gemeinden Gelder in Höhe von 9,9 Millionen Franken aus dem kantonalen Finanzausgleich. Finanziert werden diese Ausgleichszahlungen durch einen Kantonsbeitrag von 4,6 Millionen Franken; 5,3 Millionen steuern acht Gebergemeinden bei.

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Der Finanzausgleich an die berechtigten Gemeinden beträgt insgesamt 9‘877‘000 Franken (Vorjahr: 9‘977‘500 Franken). Die Finanzierung wird von acht beitragspflichtigen Gemeinden mit 5‘290‘300 Franken (Vorjahr: 5‘152‘500 Franken) und dem Kanton mit 4‘586‘700 Franken (Vorjahr: 4‘825‘000 Franken) getragen. Die Leistungsverpflichtungen und die Leistungsansprüche errechnen sich aus den Faktoren Mindestausstattung, Disparitätenabbau, Schulkostenausgleich, Soziallastenausgleich und allfälligen Leistungskürzungen.

Grundlage für alle Berechnungen des Finanzausgleichs ist das Mittel der drei Vorjahre (2016-2018). Die Mindestausstattung hat sich gegenüber dem Vorjahr um 90‘500 Franken (1,2 Prozent) reduziert, die Steuerkraftabschöpfung um 112‘300 Franken (2,6 Prozent) erhöht. Beim Schulkostenausgleich haben sich die Ansprüche um 35‘500 Franken (2,4 Prozent) verringert. Der Soziallastenausgleich hat zu einer Umverteilung von 1‘380‘400 Franken und einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von 139‘900 Franken (11,3 Prozent) geführt.

Weder Kanton noch Gemeinden erreichen die vom Gesetz vorgegebenen Bemessungsgrenzen, welche eine Leistungskürzung bei den anspruchsberechtigten Gemeinden zur Folge hätte. Die Kommission für Finanzaufsicht und Finanzausgleich hat das Ergebnis der Berechnungen für den Finanzausgleich 2019 geprüft und dem Regierungsrat zur Genehmigung unterbreitet. Sie erachtet das Ausserrhoder Ausgleichssystem weiterhin als notwendig.

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