Keinre zweckgebundenen Bundesgelder für Abgeltung von Verlustscheinen

Betreffend der Verwendung von den IPV-Geldern (individuelle Prämienverbilligung) reichte die SP-Fraktion eine Interpellation ein. Sie wurde gestern im Kantonsrat behandelt.

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Da im August bekannt wurde, dass einige Kantone, darunter auch Appenzell Ausserrhoden, für die Bezahlung nicht bezahlter Krankenkassenprämien Gelder aus dem Topf der Individuellen Prämienverbilligung verwendeten, verlangte die SP-Fraktion Antworten.

Regierungsrat Yves Nöel Balmer nahm sich den Fragen an. So beträgt der für 2019 zu erwartende Anteil der gesamten Mittel, also der Bundes- und Kantonsanteil, der IPV im Kanton Appenzell Ausserrhoden, welcher für die Abgeltung von Verlustscheinen verwendet wird, rund 1,4 Millionen Franken, also 4,6 Prozent. Dies sind rund drei Prozent mehr, als für das Zeitfenster zwischen 2008-2018.

Wie viele der versicherten Personen mit durch die Ausgleichskasse AR abgegoltenen Verlustscheinen durch die IPV entlastet wurden, konnte der Regierungsrat nicht beantworten. Jedoch könne der Regierungsrat gewährleisten, dass keine zweckgebundenen Bundesgelder für die Abgeltung von solchen Verlustscheinen verwendet werden würden.

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