Kein zweiter Wahlgang nötig

Nach den Gesamterneuerungswahlen vom 17. März 2019 blieb ein Sitz im Gemeinderat vakant. Diese Position konnte mit Urs Spielmann in stiller Wahl besetzt werden.

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Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen muss, wer an einem zweiten Wahlgang teilnehmen will, dies bis spätestens am Mittwoch nach dem ersten Wahlgang der Gemeindekanzlei mitteilen. Der gleiche Gesetzesartikels besagt zudem: «Stehen im zweiten Wahlgang gleich viele Kandidaten oder Kandidatinnen zur Wahl, wie Behördenmitglieder zu wählen sind, so gelten die zur Wahl stehenden Personen ohne Wahlakt als gewählt».

Bis zum Mittwoch, 20. März 2019, um Mitternacht hat sich eine Person für die Teilnahme am zweiten Wahlgang bei der Gemeindekanzlei angemeldet. Dabei handelt es sich um Urs Spielmann, Gopfweg 3, Niederteufen. Da Herr Spielmann als einziger Kandidat für den freien Gemeinderatssitz verbleibt, ist er gemäss den gesetzlichen Bestimmungen in stiller Wahl gewählt. Auf die Durchführung eines zweiten Wahlganges kann somit verzichtet werden.

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