Kantonales Konzept Arbeitszonenmanagement genehmigt

Die Standeskommission hat das Konzept Arbeitszonenmanagement genehmigt. Dieses bildet eine wichtige Grundlage für die Bereitstellung von Gewerbe- und Industriezonen im Kanton.

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Grundsätzlich können Flächen derzeit und bis auf weiteres nur eingezont werden, wenn eine mindestens gleich grosse Fläche ausgezont wird. Eine Ausnahme von dieser Kompensationspflicht besteht bei Gewerbe- und Industrieflächen, die gestützt auf ein Arbeitszonenmanagement eingezont werden. Die Einzonung setzt allerdings klar definierte Anforderungen voraus. Beispielsweise haben Betriebe nachzuweisen, dass das vorhandene Nutzungspotential des Betriebs vollständig ausgeschöpft wurde, dass ein konkreter Bedarf vorliegt und dass eine flächensparende und haushälterische Ausnützung gewährleistet wird.

Gemäss Raumplanungsverordnung des Bundes setzt die Ausscheidung neuer Arbeitszonen eine kantonale Arbeitszonenbewirtschaftung voraus, welche die haushälterische Nutzung der Arbeitszonen insgesamt gewährleistet. Für eine Einzonung muss zum Beispiel nachgewiesen werden, dass kein bereits eingezontes Bauland verfügbar ist.

Auf der Basis des bestehenden kantonalen Richtplans zu den Bereichen Siedlung und Verkehr ist ein Konzept zum Arbeitszonenmanagement erarbeitet worden. Der Fokus dieses Konzepts liegt auf Massnahmen, welche die Entwicklung von einheimischen Betrieben fördert. Das Konzept legt die Ziele und die zu deren Erreichung nötigen Aktivitäten fest und enthält die erforderlichen Bestimmungen zur Organisation.

Die Standeskommission hat das Konzept Arbeitszonenmanagement für den Kanton Appenzell I.Rh. genehmigt.

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