Justizaufsicht wurde neu geregelt

Der Innerrhoder Grosse Rat verabschiedete heute die Revision von drei Teilaspekten der Justizaufsicht.

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Die «Neufassung der Justizaufsicht» wurde mit grossem Mehr genehmigt, nach einigen Diskussionen und verschiedenen Anträgen. Die Meinungen zu heiklen Fragen gingen teilweise sehr weit auseinander. Das Traktandum enthielt drei Themen: Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes, Einführungsgesetze zur Strafprozessordnung sowie zur Jugendstrafprozessordnung. Alle drei Revisionen wurden in der Einzelabstimmung einstimmig oder mindestens sehr deutlich angenommen.

Dem Grossen Rat lagen zwei Änderungsanträge vor. Die «Kommission für Recht und Sicherheit» beantragte zu Strafprozessordnung und Jugendstrafprozessordnung, «dass eine Kommission im Auftrag der Standeskommission fachliche Abklärungen bei den Strafverfolgungsbehörden durchführt. Der Grosse Rat soll die Standeskommission dazu verpflichten können und diese berichtet anschliessend in geeigneter Form, zum Beispiel in anonymisierter Fassung». Landammann Daniel Fässler bestätigte, dass die Standeskommission den Beschluss aus der ersten Lesung akzeptiert, damit der Grosse Rat schneller zu Informationen kommt. Doch es sei ohnehin klar, dass das Parlament – als Oberaufsicht über die Standeskommission – einen Bericht erhält und bei Unklarheiten gebe es die Möglichkeit nachzufragen. Ein direkter Auftrag des Grossen Rates an die Fachkommission der Regierung war für ihn kein Thema.

Im gleichen Zusammenhang wurde die Möglichkeit der Einführung eines Justizrates diskutiert, wie ihn andere Kantone kennen. Dieser würde die Verantwortung des Grossen Rates übernehmen. Doch Daniel Fässler betonte: «Das passt nicht zu uns.» Es sei falsch, wenn das Parlament seine Aufgabe an eine nicht durch das Volk gewählte Kommission abtrete.

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