In Herisau werden Baulinien aus dem Jahr 1911 aufgehoben

Zwei Baulinienpläne entlang der Kasernenstrasse in Herisau werden nach rund hundertjähriger Gültigkeit aufgehoben. Neu sollen die Regelabstände nach dem kantonalen Strassengesetz gelten.

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Anfang des 20. Jahrhunderts wurde die Kasernenstrasse in Herisau in zwei Etappen zur repräsentativen Hauptverkehrsstrasse ausgebaut. Bei Planungsbeginn wurde zur Sicherung des notwendigen Raums in zwei Baulinienplänen ein Korridor von 20 Metern Breite festgelegt; auf beide Seiten je 10 Meter ab der alten Strassenachse. Die öffentliche Auflage erfolgte im Jahr 1911 für das erste Teilstück und im Jahr 1913 für das zweite. Der Gemeinderat Herisau genehmigte die Pläne nach der Bereinigung der Einsprachen am 17. Juli 1913 und liess sie im März 1914 auf den betroffenen Grundstücken im Grundbuch der Gemeinde Herisau eintragen. Die Kasernenstrasse wurde dann wie geplant ausgebaut und erhielt die heute noch erkennbare Gestalt. Obwohl die gesetzlichen Vorgaben für Strassenabstände in den folgenden Jahrzehnten mehrmals änderten und mit ihnen auch der Wechsel der Zuständigkeit für die Baulinienfestsetzung von der Gemeinde an den Kanton überging, blieben die alten Anmerkungen im Grundbuch bestehen.

Im Zuge des Aufbaus eines Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen überprüft das kantonale Tiefbauamts seit einiger Zeit die bestehenden Sonderbaulinien entlang der Kantonsstrassen auf ihre Nützlichkeit. Dabei wurde festgestellt, dass der aktuelle Ausbaustandard der Kasernenstrasse und die heute im Strassengesetz verankerten Strassenabstände von 5 Metern ab Fahrbahnrand genügen. Die alten Baulinien können aufgehoben werden.

Die öffentliche Auflage zur Aufhebung der Baulinienpläne aus den Jahren 1911 und 1913 entlang der Kantonsstrasse Nummer 1, Herisau–Winkeln, Kasernenstrasse, erfolgt vom 11. Februar bis 12. März bei der Gemeindeverwaltung Herisau.

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