24’000 Fr. für Präsidium des Gesundheitszentrums Appenzell

Im Hinblick auf die Aufnahme des Betriebs des Gesundheitszentrums Appenzell am 1. Januar 2019 hat die Standeskommission für die Entschädigung seiner Organe das Erforderliche festgelegt.

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Das von der Landsgemeinde 2018 angenommene Gesetz über das Gesundheitszentrum Appenzell tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. In Ausführung von Art. 5 lit. b des Gesetzes hat die Standeskommission die Entschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung des Gesundheitszentrums geregelt.

Den Verwaltungsrätinnen und -räten wird für den mit der Tätigkeit entstehenden erheblichen Grundaufwand eine jährliche Pauschale ausbezahlt. Für das Präsidium beträgt diese pro Jahr Fr. 24’000.–, für ein Mitglied mit Vorsitz in einem Ausschuss Fr. 9’000.– und für die übrigen Verwaltungsratsmitglieder je Fr. 7’000.–. Die Löhne der Geschäftsleitungsmitglieder des Gesundheitszentrums legt der Verwaltungsrat in Anlehnung an das Lohnsystem für das Staatspersonal und unter Berücksichtigung der Marktverhältnisse fest, wobei die Standeskommission die Anfangslöhne und strukturelle Lohnanpassungen genehmigen muss.

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