Höhere Beiträge in die kantonale Versicherungskasse

Die Standeskommission hat die von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden zu leistenden Beiträge an die Kantonale Versicherungskasse ab 1. Januar 2020 neu festgesetzt.

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Die stetig steigende Lebenserwartung und die historisch tiefen Renditen auf sicheren Anlagen führen dazu, dass viele Pensionskassen in der Schweiz ihre Leistungen bereits angepasst haben oder in nächster Zeit anpassen werden. Von diesem Prozess betroffen ist auch die Kantonale Versicherungskasse Appenzell I.Rh. Die Verwaltungskommission der Versicherungskasse hat zur nachhaltigen Sicherung der Leistungen der Kasse den Vorsorgeplan angepasst und entschieden, den Umwandlungssatz in den nächsten drei Jahren von 5.8 Prozent auf 5.2 Prozent zu senken.

Der Kanton Appenzell I.Rh. als Arbeitgeber leistet für seine Mitarbeitenden eine Einlage in der Höhe von maximal 950’000 Franken in die kantonale Versicherungskasse. Die Sparbeiträge der 23- bis 65-Jährigen werden um je rund ein Prozent angehoben. Zusätzlich zur Erhöhung der Sparbeiträge ist neu auch vorgesehen, dass die 66- bis 70-Jährigen ebenfalls Sparbeiträge zahlen, wenn sie die Pensionierung zeitlich hinausschieben.

Die von der Standeskommission beschlossenen Änderungen im Standeskommissionsbeschluss über die Kantonale Versicherungskasse treten am 1. Januar 2020 in Kraft.

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