Herausforderung: Revision der Ortsplanung

Der Gemeinderat hat den Richtplanentwurf an mehreren Lesungen behandelt. Bei der vorliegenden Version des Richtplanes wurde insbesondere darauf geachtet, dass in Walzenhausen, im Rahmen des kantonalen Richtplanes und der herausfordernden Aufgabe 4,4ha Bauland dem Nichtbaugebiet zuzuordnen, eine grösstmögliche Bauentwicklung gewahrt wird.

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Insbesondere sollen die Auszonungsflächen, welche für eine Bebauung teilweise oder ganz geeignet sind durch Flächen in der Bauzone entlastet werden, welche z.B. im Gewässer-, Strassen, oder Waldabstand liegen.
Der Gemeinderat hat den Richtplan zur Vorprüfung an das Departement Bau und Volkswirtschaft, Abteilung Raumentwicklung eingereicht. Die schriftliche Rückmeldung ist noch ausstehend. Gleichzeitig werden mit den Grundeigentümern Gespräche in Bezug auf Auszonungsflächen und die Sicherung der Erhältlichkeit der Baugrundstücke geführt.

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