Gemeindestrukturen und Kooperationen: die Ausserrhoder Gemeindepräsidien sind sich e …

Die Gemeindepräsidienkonferenz vom 17. September 2018 befasste sich in Gais mit dem aktuellen und zukunftsweisenden Thema: Gemeindestrukturen und Kooperationen. Dies wurde erst heute bekannt. Diskutiert wurden im Rahmen eines Workshops die drei Themen: Organisation der Gemeinde, Kooperationen oder Fusionen und Solidarität zwischen Gemeinden.

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Die Themen sind im Rahmen der Verfassungsdiskussion, bei der Überprüfung des Finanzausgleichsgesetzes oder bei der Festlegung von Finanzierungsschlüsseln bei überkommunalen oder Verbundaufgaben von zentraler Bedeutung. Dabei sind sich die Gemeindepräsidien einig: „Sie halten nichts von Rezepten. Sie stehen aber ein für Eigenverantwortung und Solidarität“, wie es in der publizierten Mitteilung heisst. Darin ist zudem die nachfolgende Text zu entnehmen.

Aus drei Gemeinden eine mit neuem Namen

Im Hinblick darauf, dass im Kanton Appenzell A.Rh. auch einmal die Möglichkeit Tatsache wird, dass Gemeinden fusionieren können, war der Erfahrungsbericht von Vreni Wild, Gemeindepräsidentin von Neckertal SG, von besonderem Interesse. Diese Gemeinde ist aus drei früher eigenständigen Gemeinden entstanden: Mogelsberg (2‘100 Einwohner), Brunnadern (800) und St. Peterzell (1‘200). Sie umfasst nun auf einer Fläche von knapp 50 km2 4‘000 Einwohner, verteilt auf zehn Dörfer und vier Hauptdörfer. Der Sitz der Gemeindeverwaltung befindet sich im Gemeindeteil Mogelsberg. Die Idee einer Fusionsgemeinde entstand im Jahr 2000 bei einem Grossanlass in Neckertal, ab 2001 folgten Gespräche und Workshops, der Beschluss zur Fusion erfolgte 2007, die Fusionsgemeinde „startete“ am 1. Januar 2009.

Vorher waren u.a. viele Ängste in der Bevölkerung zu überwinden. Befürchtet wurde zum Beispiel, dass die Nähe zur Gemeindeverwaltung und zum Gemeinderat verloren gehen würde. Auch eine Zentralisierung der Infrastrukturen wurde gescheut. Am meisten Angst bestand vor einem Verlust an Arbeitsplätzen. 2008 gab es noch 19 Gemeinderäte, 2018 sind es noch 7. Die Anzahl von Mitgliedern in Kommissionen sank von 200 auf rund 100. Die Verwaltung hatte Mitarbeitende im Umfang von einem 1‘570 %-Pensum, zehn Jahre später lag das Pensum bei 1‘380 %.

Eine positive Entwicklung zeigte sich im Finanzbereich: Der totale Aufwand sank von 31 Mio. Franken 2008 auf rund 24 Mio. Franken 2018. Der Steuerfuss verkleinerte sich von 162 % auf 142 %. Minderkosten ergab es in Verwaltung, Behörden und Bildung. Mehrkosten entstanden durch die neue Kostenverteilung des Kantons sowie neue Gesetze im Pflegebereich, bei der KESB und beim ÖV. Insgesamt überwiegen in der Gemeinde Neckertal die positiven Wirkungen der neuen Strukturen, welche durch die Fusion entstanden sind.

Für Vreni Wild lag das gute Gelingen dieser Fusion sicher darin, dass man sich genügend Zeit liess, gut kommunizierte und alle Gemeinden etwa gleich gross waren. Bei Fusionen darf es keine Verlierer geben.

Abschied von Artikel zwei der Kantonsverfassung

In Art. 2 der Kantonsverfassung sind alle 20 Gemeinden des Kantons aufgezählt. Sollte es einmal soweit kommen, dass im Kanton Appenzell A.Rh. z.B. zwei Gemeinden eine Fusion vereinbaren und darüber abstimmen, ob beide Gemeinden diese Fusion begrüssen, müsste in Art. 2 ein bisheriger Gemeindename geändert oder gestrichen werden. Dies wäre eine Änderung der Kantonsverfassung, über die noch alle Gemeinden abstimmen müssten. Falls in der Abstimmung ein Nein überwiegen würde, könnte die Gemeindefusion nicht zustande kommen.

Wer wie die Gemeindepräsidien die Gemeindeordnung und den Auftrag „die Gemeinden organisieren sich selbst“ ernst nimmt, für den ist Art. 2 der Kantonsverfassung mit der Nennung der Gemeinden eher hinderlich als förderlich. Relevant ist für die Gemeindepräsidien nicht die Nennung ihrer Gemeinde in der Kantonsverfassung, sondern das Selbstbestimmungsrecht der Organisation und Kooperation sowie die Regelung der Bedingungen, welche Kooperationen unterstützen.

Die Umfrage im Workshop, ob die Gemeindepräsidien für oder gegen eine Streichung von Art. 2 aus der Kantonsverfassung stimmen würden, ergab ein klares Ergebnis. Das Votum war einstimmig: Artikel 2 sollte aus der Verfassung gestrichen werden. Artikel 2 hat für die Gemeindepräsidien keine massgebliche Bedeutung. Die Gemeinden organisieren sich selbst!

Solidarität ja, aber anstrengen muss sich lohnen!

In Art. 104 der Kantonsverfassung (Finanzausgleich) wird festgelegt, dass durch einen Finanzausgleich ein ausgewogenes Verha?ltnis der Steuerbelastung unter den Gemeinden anzustreben ist. Diesbezüglich stellt sich die Frage, was ins Gesetz geschrieben werden muss, damit es allen Gemeinden gut geht. Damit die Schere unter den Gemeinden nicht immer weiter auseinandergeht braucht es die Solidarität unter den Gemeinden – darin sind sich die Gemeindepräsidien einig. Einig sind sich die Gemeindepräsidien auch, dass es eine Grenze für die Zahlergemeinden gibt und die Nehmergemeinden ihrerseits Anstrengungen unternehmen müssen. Dabei gilt, sich anstrengen muss sich lohnen.

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