Gemeinderat findet kommunales Ausländerstimmrecht nicht nötig

Vom 9. August 2018 bis 7. September 2018 wurde die Volksdiskussion über die totalrevidierte Gemeindeordnung durchgeführt.

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Während dieser Zeit wurde eine Eingabe eingereicht. Gemäss dieser soll das Ausländerstimm- und Wahlrecht in der Gemeindeordnung festgelegt werden, wie es in Gemeinden nach der Kantonsverfassung möglich ist. «In der Gemeinde wohnhafte ausländische Staatsangehörige erhalten das kommunale Stimm- und Wahlrecht, sofern sie seit 10 Jahren in der Schweiz und seit 5 Jahren im Kanton wohnen und dem Gemeinderat ein entsprechendes Begehren stellen.»

Der Gemeinderat hat sich bereits in den beiden Lesungen im Mai 2018 mit der Frage des Ausländerstimm- und Wahlrechts auseinander gesetzt. Gemäss Amt für Inneres, Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand, sind die Grundvoraussetzungen für eine Einbürgerung bezüglich Aufenthalt in der Schweiz mit zehn Jahren und der ununterbrochenen Wohnsitznahme in derselben Gemeinde bzw. Kanton mit drei Jahren erfüllt. Darauf gestützt ist der Gemeinderat der Meinung, dass Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit die Möglichkeit haben durch die Einbürgerung, welche auch die Integration berücksichtigt, das Stimm- und Wahlrecht zu erlangen. Mit der Schweizer Staatsbürgerschaft ist eine gewisse Verbindlichkeit und Integration gewährleistet.

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