Die Übernahmekriterien von Abwasserleitungen ausserhalb des Baugebietes sind zwar im Abwasserreglement festgehalten. Demnach kann die Gemeinde Bühler Abwasseranlagen übernehmen, soweit ein öffentliches Interesse besteht und sich die Anlage in einem baulich und technisch guten Zustand befindet. Im nun beschlossenen Kriterienkatalog ist genauer umschrieben, was ein öffentliches Interesse in diesem Zusammenhang bedeutet. Die Pumpstation Kernenmoos erfüllt die Anforderungen der neuen Richtlinien. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat einem entsprechenden Antrag der Tiefbaukommission zugestimmt.
Bühler | 26.11.2018 | 11:26 Uhr
gk
Pumpstation Kernenmoos wird übernommen
Der Gemeinderat hat einem Kriterienkatalog zugestimmt, der die Übernahme von Pumpstationen regelt.