Gemeinde steht finanziell auf sicheren Füssen

Der Artikel 24 des Finanzhaushaltsgesetzes gibt vor, dass der Gemeinderat für ein angemessenes Controlling zu sorgen hat.

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Der Gemeinderat hat vom IKS-Jahresbericht Kenntnis genommen. Aus heutiger Sicht bestehen – wie bereits in den Vorjahren – keine Risiken, welche für die Gemeinde Lutzenberg finanzielle Nachteile ergeben oder nicht gesteuert werden können.

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