Gemeinde ficht Aufhebung des Teilzonenplans Gremm an

Mit Verfügung vom 13. August 2019 hat der Ausserrhoder Regierungsrat einen Rekurs gegen den Gemeinderat Teufen in Sachen Teilzonenplan Gremm Parzelle Nr. 1114, entschieden. Der Rekurs betrifft den Erlass des Teilzonenplanes im Jahre 2015, teilt die Gemeindekanzlei Teufen mit.

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Der Regierungsrat ist im Rekursverfahren einerseits dem Antrag des Gemeinderates auf Nichteintreten gefolgt, hat andererseits von Amtes wegen den Genehmigungsentscheid zum Teilzonenplan des Departementes Bau und Volkswirtschaft für nichtig erklärt. Für den Gemeinderat stellen sich Fragen der Rechtssicherheit, wenn Grundeigentümer basierend auf einem rechtskräftig genehmigten Teilzonenplan Investitionen tätigen. Das Verhalten der ehemaligen Amtsträger ist mit den Interessen betreffend Rechtssicherheit abzuwägen.
Aufgrund dieser Ausgangslage hat sich der Gemeinderat dazu entschieden, gegen den Beschluss des Regierungsrates, den Genehmigungsentscheid zum Teilzonenplan Gremm für nichtig zu erklären, Beschwerde einzureichen.

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