Faktencheck zur Arealentwicklung am Bahnhof Herisau

Der vorliegende Faktencheck soll häufige Behauptungen und Fragen vor der Abstimmung über den Teilzonenplan vom 20. Oktober 2019 klären. Die Antworten sollen gut lesbar und leicht verständlich sein. Sie sind unterteilt in einen kurzen Antwortteil und einen ausführlicheren. Sie werden den Medien zur Verfügung gestellt und am Podium vom 8. Oktober vom Gemeinderat verwendet.

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1. Ausgangslage / Projekt generell

Behauptung 1: Es braucht keine Veränderungen am Bahnhof. Es funktioniert ja.

Antwort: Richtig und falsch. Es funktioniert, das stimmt, aber vieles mehr schlecht als recht und nur weil man sich daran gewöhnt hat: Lieferwagen und Postautos halten mitten auf der Strasse und verursachen Stau, es kommt zu gefährlichen Situationen mit Fussgängern, die Bushaltestelle unter dem Vordach ist chaotisch. Und was sicher ändern muss: Bis 2023 müssen die Bushaltekanten behindertengerecht sein. Aktuell stehen die Busse meist so eng, dass kein Rollstuhlfahrer einsteigen kann.

Behauptung 2: Das Bahnhofprojekt ist überdimensioniert für Herisau.

Antwort: Einspruch. Geplant ist, das über Jahrzehnte entstandene Flickwerk zu beheben, den Bahnhof für alle Einwohnerinnen und Einwohner leichter zugänglich zu machen, die Anbindung ins Ebnet und ins Zentrum zu verbessern, die Probleme der ÖV-Betriebe zu lösen und ein acht- und ein siebenstöckiges Gebäude zu ermöglichen. Das ist nicht überdimensioniert, sondern dringend nötig und passt zu Herisau. Einzelmassnahmen wie die ohnehin anstehende Sanierung der Strassen und der Brücke wären wohl fast so teuer.

Behauptung 3: Wenn am Bahnhof mit der Zeit ein neues Quartier entsteht, stirbt das Zentrum aus?

Antwort: Kaum. Die wenigen neuen Läden am Bahnhof können eine Konkurrenz sein. Aber neue Arbeitsplätze und neue Wohnungen erhöhen automatisch die Nachfrage. Wer neu am Bahnhof Herisau wohnt oder arbeitet, wird einen Teil seiner Einkäufe und Restaurantbesuche im näher gerückten Zentrum machen. Die Umsätze für Gastronomie und Läden könnten sich also sogar erhöhen, Bahnhof und Zentrum befruchten sich.

2. Änderung Teilzonenplan / Baureglement

Behauptung 4: Ein Nein zum Teilzonenplan wäre nicht schlimm. Es gibt immer einen Plan B.

Antwort: Einspruch. Ein Plan B ist immer schlechter als Plan A. Sonst wäre Plan B Plan A… Eine Ablehnung der Vorlage am 20. Oktober käme Herisau teuer zu stehen. Die vom Bund zugesicherten Beiträge von fast 16 Mio. Franken würden wegbrechen. Ein Nein zum Teilzonenplan heisst: Weiterhin Pflästerlibauten, weiterhin Verkehrschaos. Auch wenn der Strassenknoten und die Gleise der Appenzeller Bahnen trotzdem verschoben würden – die Finanzierung des geplanten Bushofs wäre sicher gefährdet.

Behauptung 5: Hochhäuser, wie am Bahnhof geplant, passen nicht zu Herisau.

Antwort: Falsch. Das höchste Haus in Herisau hat 11 Stockwerke und steht im Heinrichsbad. Gegenüber an der Gibelhalde befinden sich zehnstöckige Wohnbauten. Diese und andere hohe Häuser in Herisau fallen wegen ihrer Hanglage wenig auf – dies wird auch am Bahnhof der Fall sein. Ein sieben- und ein achtstöckiger Haus am Bahnhof – das ist nichts Aussergewöhnliches.

3. Verkehr

Behauptung 6: Die Durchfahrt durch das Bahnhofareal Richtung St. Gallen ist nachher nicht mehr möglich.

Antwort: Falsch. Der Bahnhof wird zwar vom Verkehr entlastet, aber nur von jenem Verkehr, der derzeit von der Mühlestrasse durch den Bahnhofkreisel muss, um ins Zentrum zu gelangen. Die Durchfahrt Richtung St. Gallen bleibt gewährleistet und war bereits 2014 ein wichtiges Argument zugunsten des heutigen Projektes.

Behauptung 7: Auch Autofahrer profitieren vom neuen Bahnhof.

Antwort: Richtig. Der Verkehr fliesst dank dem neuen Kreisel flüssiger, Holen und Bringen wird einfacher und das Autofahren wird übersichtlicher. Für Pendler, die vom Auto auf den ÖV umsteigen, wird das Umsteigen komfortabler. Nicht zuletzt haben auch Autofahrer Eltern und Kinder, die froh um eine gute ÖV-Infrastruktur sind. Heisst also: Alle, die am Bahnhof Herisau vorbeikommen, profitieren: ob mit Zug, Auto, Bus, Töff, Velo oder zu Fuss.

Behauptung 8: Man kann den bestehenden Kreisel dort lassen und einfach vergrössern, das wäre viel billiger.

Antwort: Falsch. Billiger wäre hier auf lange Sicht nicht besser, sondern schlimmer. Kreisel, Mühlestrasse und die vom Gesetz vorgeschriebene Abstände bei der Bahn kämen sich in die Quere. Fussgänger hätten keinen Platz mehr. Und die Rampe Richtung Zentrum wäre noch steiler, ohne dass vor dem Bahnhof Freiraum entstünde. Ausserdem stimmen wir erst im Mai 2020 über den Kreisel ab.

Behauptung 9: Weil die Bahnhofdurchfahrt erschwert wird, verlagert sich ein Teil des Verkehrs in die umliegenden Quartiere.

Antwort: Falsch. Die Bahnhofdurchfahrt wird nicht erschwert, im Gegenteil, sie wird flüssiger. Es fallen dank dem verschobenen Kreisel täglich 4500 Fahrten von und zur Mühlestrasse weg, die derzeit durch den Bahnhofkreisel führen. Deshalb gibt es gar keinen Grund, auf andere Quartiere auszuweichen.

4. Finanzielles

Behauptung 10: Ein Nein zum Teilzonenplan gefährdet die Bundesbeiträge von maximal 15,75 Mio. Franken.

Antwort: Richtig. Der Bund finanziert über die Agglomerationsprogramme Projekte mit, die Siedlung und Verkehr gut abstimmen. Werden Teile des Projekts herausgebrochen, gefährdet dies nicht nur die Realisierung der übrigen Teile, sondern auch deren Mitfinanzierung durch den Bund. Würde das Projekt nicht verwirklicht, wäre das Geld nicht gespart, sondern flösse in andere Regionen der Schweiz.

Behauptung 11: Mit einem Ja zu den Bahnhofvorlagen droht eine Steuererhöhung.

Antwort: Jein. Der Gemeinderat wird alles tun, um dies zu verhindern. Wenn es zu einer Steuererhöhung kommen sollte, wäre dies nicht allein dem Bahnhof geschuldet. Nach jetzigem Wissenstand ist es eher so, dass keine Erhöhung notwendig wird, da die Jahresrechnungen derzeit zufriedenstellend abschliessen. Im Übrigen haben die Entwicklungen in der schweizerischen Gesundheits-, Sozial- und Sicherheitspolitik viel grösseren Einfluss auf die Finanzlage als die Herisauer Bahnhofspläne.

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