Erneut sehr erfreulicher Rechnungsabschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Jahresrechnung 2018 mit Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung, Bilanz und Anhang.

  • Kein Bild vorhanden.

    Kein Bild vorhanden.

Die Jahresrechnung 2018 konnte wiederum mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen werden. Es haben verschiedene Faktoren dazu beigetragen. Als ausserordentlicher Effekt wirkt sich dieses Mal vor allem der Verkauf der Liegenschaft Kehr 22 im Betrag von 480‘000 Franken aus. Die Liegenschaft war mit 366‘000 Franken in der Bilanz bewertet. Somit konnte ein Buchgewinn von 114‘000 Franken in der Erfolgs[-]rechnung ausgewiesen werden. Zudem wurde die Neubewertungsreserve, welche mit der Einführung von HRM2 gebildet wurde, mit dem Buchwert der Liegenschaft Kehr aufgelöst. Dieser Vorgang hat zu einem ausserordentlichen Ertrag von 366‘000 Franken in der Erfolgsrechnung geführt.

Die Erfolgsrechnung schliesst bei einem Aufwand von 22‘156‘253.11 Franken und einem Ertrag von 23‘138‘908.98 Franken, nach einer zusätzlichen Abschreibung von 800‘000 Franken, mit einem Ertragsüberschuss von 982‘655.87 Franken in der 2. Stufe ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von 49‘700 Franken. Der Steuerertrag 2018 präsentiert sich wiederum sehr gut. Insgesamt liegt er 258‘012.04 Franken über dem Voranschlag, jedoch 406‘872.77 Franken unter dem Vorjahresertrag. Bei den einzelnen Steuerarten ergeben sich Differenzen gegenüber dem Voranschlag. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 635‘300 Franken planmässige Abschreibungen und 101‘000 Franken Abschreibungen von Investitionsbeiträgen getätigt. Beim Eigenkapital ist ein Zuwachs von 1‘086‘836.72 Franken zu verzeichnen und dieses beträgt neu 19‘734‘128.60 Franken.

Die vorliegende Rechnung wurde von der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission mit Unterstützung der externen Revisionsgesellschaft BDO geprüft und für in Ordnung befunden. Die gedruckte Jahresrechnung mit dem ausführlichen Prüfbericht wird im Laufe des Monats April 2018 allen Haushaltungen zugestellt. Zu jenem Zeitpunkt erfolgt dann auch die Unterstellung unter das fakultative Referendum.

Weitere Artikel

  • Michael Manser (Bild: tm)