Entschädigungsreglement angepasst

Aufgrund der Reduktion des Gemeinderates von sieben auf fünf Mitglieder und des erhöhten Pensums des Gemeindepräsidenten muss das Entschädigungsreglement angepasst sowie das Reglement Vollamt Gemeindepräsidium erstellt werden.

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Der Gemeinderat hat die Reglemente in zwei Lesungen behandelt und zur Vernehmlassung verabschiedet. Während der Vernehmlassungsfrist ist je eine Rückmeldung eingegangen. Ebenfalls wurde der Rechtsdienst des Departementes Inneres und Sicherheit beratend beigezogen. Auf Grund der eingegangenen Anregungen wurden insbesondere folgende Präzisierungen vorgenommen.
Art. 9 Entschädigungsreglement: Ergänzung von «Der Gemeinderat regelt die Beiträge und allfällige Rückzahlungspflichten.»
Art. 3 Vollamt Gemeindepräsidium: Ergänzung von «Die Ausübung des Amtes als Kantonsrat/Kantonsrätin ist mit dem Gemeindepräsidiumsamt vereinbar. Es ist nicht Bestandteil des Vollamtes.»
Gestützt auf Art. 8 lit. d der Gemeindeordnung vom 11. Dezember 2018 untersteht die Genehmigung des Entschädigungsreglements sowie des Reglements Vollamt Gemeindepräsidium dem fakultativen Referendum. Das fakultative Referendum dauert vom Freitag, 3. bis Donnerstag, 23. Mai 2019.

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